Frage an Ernst-Reinhard Beck von Edgar G. bezüglich Gesundheit
Herr Beck ,
wann treffen Sie den Verteidigungsminister um ihm zu sagen,dass endlich die in ihrem Lände angesiedelte WBV - Festsetzungsstelle für Beihilfeanträge endlich in der Lage ist diese Anträge in 10 bis 15 Tagen zu bearbeiten. (weitere Hinweise Offener Brief v. Kirsch DBwV). Dieser Mißstand besteht nun schon mehr als 6 Jahre und jeder hat hier Besserung versprochen aber leider passiert Nichts.
Meine Frage wie geht es dort zur Sache ? Oder zählt der berechtigte Anspruch auch unter Gier auf Wertschätzung ?
Sehr geehrter Herr Günther,
genau zu der in Ihrer Frage genannten Problematik hat jüngst der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Kossendey in einer Antwort auf eine Schriftliche Frage meiner Kollegin Dr. Bärbel Kofler folgendermaßen geantwortet:
"Es trifft bedauerlicherweise zu, dass bei der Beihilfestelle der Wehrbereichsverwaltung Süd derzeit eine angestiegene Bearbeitungsdauer von durchschnittlich ca. 20 Arbeitstagen zu verzeichnen ist. Maßnahmen zum Abbau des Bearbeitungsrückstandes wurden bereits ergriffen. Hierzu gehören vor allem die Ausbildung und der Einsatz neuen Personals, die Unterstützung durch andere Beihilfestellen der territorialen Wehrverwaltung und der schwerpunktmäßige Einsatz fachfremden Personals für allgemeine Bürotätigkeiten. Bei absehbar hohen zu erwartenden finanziellen Belastungen kann im Übrigen ein Abschlag auf die zu erwartende Beihilfe bewilligt werden. Im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr ist beabsichtigt, die Beihilfebearbeitung – einschließlich des derzeit eingesetzten Personals – für aktive Beamte und Soldaten an das Bundesministerium des Inneren (BMI) bzw. für im Ruhestand befindliche Beamte und Soldaten an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) abzugeben. Dies dient einer Konzentration von Aufgaben der Bundesverwaltung. Die Beihilfebearbeitung wird damit unabhängig von der Auflösung der Wehrbereichsverwaltungen weiter wahrgenommen. Die Aufgabenübertragung an BMI und BMF wird derzeit intensiv vorbereitet. Die zu erwartenden Synergieeffekte werden voraussichtlich auch die Bearbeitungszeiten umfassen, sodass dem neuen Ansatz ressortübergreifender Zusammenarbeit zuversichtlich entgegengesehen werden kann."
Mit freundlichen Grüßen
Ernst-Reinhard Beck