Frage an Ernst-Reinhard Beck von Rüdiger W. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Beck,
im Koalitionsvertrag steht, dass die Dienstwagenregelung überprüft wird. Bisher ist nicht geschehen. Quelle:
http://www.daserste.de/ratgeber/auto_beitrag_dyn~uid,ejncuj0975afychm~cm.asp
Diese Woche hat die "Deutsche Umwelthilfe" beklagt:
"Deutsche Pkw-Besteuerung torpediert Energiewende.
Deutschland beim Klimaschutz im Straßenverkehr Schlusslicht in Europa – Kein anderer Staat verzichtet so konsequent auf die Förderung effizienter Pkw und subventioniert gleichzeitig den Kauf umwelt- und klimaschädlicher Pkw in Milliardenhöhe".
„Die Energiewende in Deutschland ist möglich und notwendig. Sie wird aber nur funktionieren, wenn die Bundesregierung auch endlich ihre klimapolitische Geisterfahrt in der Verkehrspolitik beendet und sich nicht länger von den übermächtigen deutschen Autobauern die Hand führen lässt“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Quelle: http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2895
Was tut die CDU, was tun Sie um hier eine Änderung auf den Weg zu bringen?
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Weckmann
Sehr geehrter Herr Weckmann,
ich danke Ihnen für Ihre Frage.
Eines der von uns in den Koalitionsvertrag aufgenommenen Ziele ist, die „Angemessenheit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge“ zu überprüfen. Zur Umsetzung dieses Vorhabens darf ich Ihnen Folgendes sagen:
An der 1 Prozent-Regelung (1 Prozent des Bruttolistenneupreises pro Monat für die Privatnutzung. Zusätzlich 0,03 Prozent des Bruttolistenneupreises je Entfernungskilometer pro Monat für die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) soll festgehalten werden, da sie sich als typisierende Vereinfachungsregel seit Jahrzehnten bewährt hat, von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt ist und gegen sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben wurden.
Eine fachliche Ausfüllung des Koalitionsvertrags wird in der Überprüfung der 0,03 Prozent-Regelung gesehen. Sie hat im Ergebnis zu einem Schreiben aus dem Finanzministerium (BMF) vom 1. April 2011 geführt. Hier wird geregelt, dass wahlweise anstelle der Anwendung der 0,03 Prozent-Regelung unter bestimmten Voraussetzungen eine andere Bewertungsmethode zugelassen wird, die daran anknüpft, in welchem Maß der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte benutzt hat. Das BMF-Schreiben vom 1. April 2011 bewirkt somit, dass Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen nur in geringem Umfang für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte benutzen, entsprechend dieser geringeren Nutzung niedriger besteuert werden als bei Ansatz des Monatswertes von 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer.
Das BMF-Schreiben setzt auch die Urteile des Bundesfinanzhofes vom 22. September 2010 zu dieser Thematik um.
Damit ist die im Koalitionsvertrag vorgesehene Überprüfung der Angemessenheit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge abgeschlossen.
Sie sprechen außerdem die Forderung der Deutschen Umwelthilfe an, die Dienstwagenbesteuerung künftig von der Einhaltung bestimmter CO2-Kriterien abhängig zu machen. Die 1 Prozent-Regelung ist allerdings kein steuerliches Privileg, sondern, wie oben bereits dargelegt, eine allgemein anerkannte Vereinfachungsregelung. Hierbei wird als einer der wesentlichen Faktoren der Listenpreis des Kfz zugrunde gelegt. Größere Fahrzeuge werden daher von vornherein mit einem höheren Wert angesetzt und sind folglich entsprechend höher steuerlich belastet. Des Weiteren sind größere Kfz in der Regel auch aufgrund des höheren Kraftstoffverbrauchs mit höheren Energie- und Umsatzsteuern belastet. Damit enthält das geltende Recht bereits heute schon erhebliche Anreize, kleinere Kfz mit einem regelmäßig geringeren Schadstoffausstoß anzuschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ernst-Reinhard Beck