Frage an Ernst-Reinhard Beck von Gottlob V. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Beck,
in der Rentendiskussion habe ich noch nie etwas über die Anrechnung der geleisteten individuellen Lebensarbeitszeit zur Berechnung des Renteneintrittsalters gehört.
Ist es den Politikern egal wenn ein Arbeitnehmer in das Erwerbsleben eintritt?
Alle sollen bis zum 65.bzw.67. Lebensjahr arbeiten, dabei ist es unerheblich, wenn mit dem Erwerbsleben begonnen wird.
Ein Akademiker z.B. fängt frühestenns mit 25 Jahren das Erwerbsleben an, dabei hat er die Gemeinschaft für seine Ausbildung mit mindestens 50000€ belastet.
Ein gewerblicher Arbeitnehmer fängt mit ca. 16 Jahren sein Erwerbsleben an, kostet den Staat maximal 10000€ und darf dann ebenfalls bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, wobei er noch im Durchschnitt mit viel weniger Rente abgespeist wird, da er in der Regel ein wesentlich geringeres Durschnittseinkommen hatte , trotzdem er durchschnittlich 10 Jahre länger arbeiten durfte.
Auch die Anrechnung des Wehr/Zivildienstes hat keien Einfluss auf das Renteneintrittsalter, die Frauen dürfen sogar noch früher als die Männer ohne Abschläge in Rente gehen.
Ist diese Rentenregelung gerecht?
Ihre Meinung dazu würde mich interesssieren.
Sehr geehrter Herr Veit,
ich danke Ihnen für Ihre Frage zum Rentenrecht.
Sie scheinen in diesem Zusammenhang einigen Fehlinformationen aufgesessen zu sein.
Wer 45 Beitragsjahre zur Rentenversicherung geleistet hat, kann ab dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen.
Ab Antritt des früheren Wehr- oder Ersatzdienstes werden alle Tage bis zur Entlassung als Beitragszeit zur Rentenversicherung angerechnet. Für Wehrübungen gelten ähnliche Regelungen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ernst-Reinhard Beck