Frage an Ernst-Reinhard Beck von Reinhold B. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Beck,
vielen Dank für Ihre Antwort. Darin beantworten Sie zwar dankenswerterweise meine Frage nach Ihrem Abstimmungsverhalten, aber Ihr Verweis auf §4 des Änderungsantrags der AG Haushalt zum ESM-Finanzierungsgesetzt, nachdem doch tatsächlich beantragt wird, die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestags auch von ebendiesem wahrnehmen lassen zu wollen, ändert doch nichts an der Tatsache, daß bei dem in meiner obigen Anfrage beschriebenen Sachverhalt genau dieser Deutsche Bundestag erst gar nicht gefragt werden muß.
Abschließend gefragt, worauf gründet sich denn Ihre Vermutung, daß der Bundestag bei einer ESM-Stammkapitalerhöhung überhaupt gefragt wird? Habe ich vielleicht doch etwas übersehen?
Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Beck
p.s.:
Ich möchte dies nicht in eine endlose Diskussion ausarten lassen, der Fragen zu ESM sind wohl zu viele, um sie hier breit zu diskutieren, ich wäre deshalb auch mit einer kurzen und gerne auch stichwortartigen Antwort durchaus zufrieden. Besten Dank.
Sehr geehrte Herr Beck,
Ihrem Wunsch entsprechend konzentriere ich mich auf Ihre Frage nach der Beteiligung des Bundestages bei einer möglichen Erhöhung des ESM-Stammkapitals. Die Auskunft des Bundesfinanzministers in der Sitzung der CDU/CSU-Fraktion lautete dazu, ohne Billigung des Plenums des Deutschen Bundestages dürfe der deutsche Vertreter einer Veränderung des genehmigten Stammkapitals und des maximalen Darlehensvolumens (bisher 500 Milliarden Euro) nicht zustimmen.
Da hier das Einstimmigkeitsprinzip herrsche, gehe nichts gegen den Willen des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ernst-Reinhard Beck