Frage an Ernst-Reinhard Beck von bernd a. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Beck,
das Einkommensteuersenkungsgesetz 2009 gilt nach meinem Verständnis offenbar nur für diejenigen, die in der Progression über 25% liegen, und deshalb privilegiert sind, was ich für einen Skandal halte , der mehr öffentlich gemacht gehört. Als Pensionär hatte ich bisher eine Steuerbelastung von ca. 10 %, d.h. meine ersparten und geerbten angelegten Gelder waren bisher, d.h. bis 2009, der Kapitalertragsteuer i.H v. 25 % unterworfen. Bei der Einkommensteuerveranlagung habe ich wegen meines persönlichen Steuersatzes also ca. 15 % wieder zurückbekommen. Seit 2010 wird die Kapitalertragsteuer nicht mehr nach dem persönlichen Steuersatz erhoben, sondern bleibt bei 25 %, was zu Folge hat, daß diejenigen ,die über diesem persönlichen Steuersatz von 25 % liegen, also z.B. jemand mit 40 % pers. Steuersatz, 15 % wieder rauskriegt; ich jedoch mit dem geringeren Steuersatz mehr bezahlen muß als ein gut verdienender. Halten Sie das für gerecht, bzw. was denken Sie gegen die m.E himmelschreiende Ungerechtigkeit zu tun?
Mit freundlichem Gruß
Bernd Affeldt
PS:Erlauben Sie mir,Ihre geschätzte Antwort dem Reutlinger GEA zur Verfügung zu stellen?
Sehr geehrter Herr Affeldt,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Abgeltungsteuer. Hierzu nehme ich gerne Stellung.
Zum 1. Januar 2009 ist die Abgeltungsteuer, ein neues Besteuerungsverfahren für Einkünfte aus Kapitalvermögen, in Kraft getreten. Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs-und Währungsgewinne werden nunmehr pauschal mit 25 Prozent besteuert, unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
Die Abgeltungsteuer wird direkt von den Banken, bei denen die Kapitalanlagen gehalten werden, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Deshalb müssen bei der Einkommensteuererklärung die Kapitaleinkünfte im Regelfall nicht mehr gesondert angegeben werden. Damit vereinfacht das neue Verfahren die Besteuerung von Kapitalerträgen.
Der Anleger kann jedoch im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Einbeziehung seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Veranlagung beantragen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt. Das Finanzamt führt zu diesem Zweck eine Günstigerprüfung durch. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden dann nicht dem Steuersatz von 25 Prozent, sondern dem persönlichen Steuersatz unterworfen.
An dieser grundlegenden Funktionsweise der Abgeltungsteuer hat sich seit 2009 nichts verändert. Insofern haben Sie es selbst in der Hand, durch die Option zur Veranlagung den ggf. niedrigeren persönlichen Steuersatz zur Anwendung kommen zu lassen. Falls hier weiterhin Unklarheiten bestehen sollten, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt. Dort wird man Ihnen sicherlich Ihren Steuerbescheid im Einzelnen erläutern können.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ernst-Reinhard Beck MdB