Frage an Ernst-Reinhard Beck von Erich N. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Beck,
ich hätte eine kurze Frage an Sie. Sie kennen doch sicher auch die jüngsten Aktionen des "Büros für antimilitaristische Maßnahmen" (BamM), http://www.bamm.de/. Klicken Sie einfach kurz auf die Internetadresse und schauen sich nur kurz die erste Seite an. Das Schweinekopfbild sagt eigentlich alles aus. Die Mitglieder wollen sich am Ehrenmal der Bundeswehr treffen und "Schampus saufen", wenn ein deutscher Soldat im Einsatz fällt.
Hierzu meine Frage: Polizisten sind in Deutschland ordentlich durch Gesetze geschützt (Beamtenbeleidigung). Sehen Sie eine Möglichkeit oder sogar Notwendigkeit auch Soldaten vor solchen geschmacklosen und menschenverachtenden Aktionen gesetzlich zu schützen? Würden Sie so ein Gesetz befürworten und dies als einen ersten Schritt für die gesellschaftliche Akzeptanz der Soldaten in Deutschland charakterisieren?
Mit freundlichen Grüßen
E. Nolte
Sehr geehrter Herr Nolte,
was ich vom unsäglichen BamM halte, können Sie in meiner Antwort vom 19. Januar nachlesen.
Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung respektiere ich. Allerdings findet freie Meinungsäußerung ihre Grenzen, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden, worüber im Einzelfall dann Gerichte zu entscheiden haben. Gegen Bamm wurde bereits Strafanzeige gestellt. Nun liegt es an der Judikative, hier klar zu handeln. Ich bin gespannt.
Unabhängig davon würde ich nicht von einem „ersten Schritt für die gesellschaftliche Akzeptanz der Soldaten in Deutschland“ sprechen. Die Bundeswehr und ihre Soldatinnen und Soldaten genießen in der Bevölkerung ein sehr hohes Ansehen, nicht zuletzt durch das Prinzip des Soldaten als „Bürger in Uniform“. Dies hat zuletzt eine repräsentative Befragung ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ernst-Reinhard Beck MdB