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Ernst-Reinhard Beck
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Frage von Michael J. •

Frage an Ernst-Reinhard Beck von Michael J. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Beck,

Wenn ich in der Presse über das Thema SWIFT lese in ich zutiefst beunruhigt (so zum Beispiel unter http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2009-11/swift-eu-kommission - Im Auszug "Innenminister de Maizière will sich beim Swift-Abkommen enthalten. Damit ignoriert er rechtsstaatliche Grundsätze.").
Meinem Verständnis nach geht es bei SWIFT darum, dass sämtliche deutschen und europäischen Überweisungsdaten den USA zur Verfügung gestellt werde. Ein solches Vorhabe erfüllt mich mit ernsthaften Sorgen um meine wirtschaftliche und finanzielle Sicherheit.
Ist es richtig, dass Ihr Parteikollege die in der Zeit beschriebene Haltung einnimmt?
Können Sie mir erklären, welche Interessen Herr Maiziere hier vertritt?
Wie stehen Sie persönlich zu diesem Sachverhalt?

Mit freundlichen Grüßen,
M.Jerger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jerger,

vielen Dank für Ihre Frage zum sogenannten SWIFT-Abkommen. Ich möchte Ihnen gerne einige Informationen hierzu zukommen lassen.

SWIFT wickelt im internationalen Zahlungsverkehr Überweisungen über Staatsgrenzen hinweg ab. Bisher standen die Server dieser Firma in den USA. Ab Anfang 2010 verlagert SWIFT einen Teil seiner Rechner. Auf Servern in den USA werden dann nur noch Daten mit US-Bezug verarbeitet, Daten mit EU-Bezug dagegen auf einem Server in den Niederlanden. Drittstaaten wurde frei gestellt, auf welchem Server sie betreffende Überweisungen bearbeitet werden sollen. Belgien als Sitzland von SWIFT und die Niederlande haben darauf gedrängt, in einer für Europa einheitlichen Rechtsgrundlage zu klären, welche Behörden unter welchen Voraussetzungen künftig auf diese Daten zugreifen können. So dürften verlässlichere Regelungen durchsetzbar sein als in bilateralen Vereinbarungen zwischen den USA und Belgien oder den USA und den Niederlanden.

Die Verhandlungen über eine solche dauerhafte Rechtsgrundlage sind nicht abgeschlossen. Im Rat Innen und Justiz der EU wurde am 30.11.2009 ein vorläufiges Abkommen zu Abstimmung gestellt. Ohne ein solches spezielles Abkommen würden allgemeine Rechtshilfeabkommen gelten, die keine Einschränkung für die Verwendung übermittelter Daten vorsehen. Deutschland hat gegenüber den Europäischen Partnern unmissverständlich klargestellt, dass es diesem vorläufigen Abkommen nicht zustimmen kann.

Nach meiner Auffassung dürfen so wichtige Fragen der inneren Sicherheit und des Schutzes persönlicher Daten nicht ohne parlamentarische Beratung entschieden werden. Auch das Europäische Parlament hat dagegen protestiert, dass der Ministerrat das vorläufige Abkommen am 30.11.2009 auf seine Tagesordnung gesetzt hat: Denn bis zum 30.11.2009 hatte das Europäische Parlament nach dem Vertrag von Nizza kein Recht zur Mitentscheidung in solchen Fragen. Seit dem 01.12.2009 aber ist der Vertrag von Lissabon in Kraft, künftig muss ein solches Abkommen dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt werden.

Trotz dieser Bedenken hat sich der Bundesinnenminister im Ministerrat am 30.11.2009 der Stimme enthalten - wie auch die Regierungen Österreichs, Ungarns und Griechenlands - und so das vorläufige Abkommen passieren lassen, obwohl in dieser Abstimmung noch jede Nein-Stimme das vorläufige Abkommen hätte scheitern lassen. Ein rechtsfreier Zustand allerdings hätte den Schutz persönlicher Daten noch weniger gewährleisten können als dieses Abkommen!

Im Schlussspurt der Verhandlungen über das vorläufige Abkommen wurden - nicht zuletzt durch das Drängen aus Deutschland - noch wichtige Verbesserungen erreicht, wie bspw. die Laufzeit von nur neun Monaten oder dass Daten zu Überweisungen im einheitlichen Zahlungsraum für Euro-Zahlungen von den Zugriffsrechten der USA ausgenommen sind.

Die kurze Laufzeit des vorläufigen Abkommens muss nun genutzt werden, um in einem unbefristeten Abkommen selbstverständliche Datenschutzstandards durchzusetzen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird den weiteren Fortgang der Verhandlungen sorgfältig beobachten. Der Koalitionsvertrag ist hierzu eindeutig: „Bei den Verhandlungen zum SWIFT-Abkommen werden wir uns für ein hohes Datenschutzniveau (strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten) und einen effektiven Rechtsschutz einsetzen. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen ist auszuschließen. Die Übermittlung der Daten wird an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und aufgrund einer Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse eingegrenzt. Die Menge der zu übermittelnden Daten ist möglichst gering zu halten. Das Abkommen ist unter Ratifizierungsvorbehalt zu stellen.“ Wir werden darauf drängen, diese Verpflichtungen auch einzulösen.

Ich hoffe, mit dieser ausführlichen Antwort konnte ich Ihnen Ihre Sorgen ein Stück weit nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ernst-Reinhard Beck MdB