Frage an Ernst-Reinhard Beck von Gabriele V. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Beck,
1. Trifft es zu, dass das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) ausschließlich für die Bürger und Versicherten des Beitrittsgebietes geschaffen wurde, um deren Rentenbelange nach der Wiedervereinigung zu regeln?
2. Waren Ihrer Meinung nach die Deutschen, die vor dem Mauerfall und Wiedervereinigung die DDR verlassen haben und rechtsstaatlich in die alten Bundesländer eingegliedert wurden, zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR als DDR-Bürger anzusehen?
3. Die ehemaligen DDR-Flüchtlinge wurden im Zug ihrer Eingliederungsverfahren nach geltendem Recht (Fremdrentenrecht) in die bundesdeutschen Sozialversicherungen übernommen. Die Rentenversicherungsträger haben den Versicherten darüber entsprechende Bescheide erteilt. Können Sie ein Gesetz nennen, das nach erfolgtem Beitritt der DDR die Löschung dieser Rentenanwartschaften und eine Neubewertung nach dem RÜG zulässt bzw. sogar verlangt? Können Sie ein Gesetz nennen, das die Versicherungsträger aus der Pflicht entlässt, die betroffenen Versicherten darüber zeitnah zu informieren, also auf die Versendung entsprechender Aufhebungsbescheide zu verzichten?
4. Der Bundestag ist lt. Grundgesetz der Gesetzgeber. Die Gesetzesvorlagen werden in der Regel von Fachleuten aus den einschlägigen Ministerien erstellt. Gesetzeskraft erhalten diese nach der Verabschiedung durch den Bundestag.
Halten Sie es für vertretbar, dass die Exekutive nach der Verabschiedung eines Gesetzes dieses Gesetz eigenmächtig auf eine weitere Zielgruppe anwendet, die bei der Debattierung und Verabschiedung des Gesetzes ausdrücklich ausgeschlossen wurde?
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Voigt
Sehr geehrte Frau Voigt,
vielen Dank für Ihre Fragen zu unterschiedlichen Themen.
1. Ja.
2. Wenn Sie nach Deutschen fragen, die noch vor der Deutschen Einheit die DDR verlassen haben und rechtsstaatlich in die Bundesrepublik Deutschland eingegliedert wurden, nimmt dies die Antwort bereits vorweg: Sie waren Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
3. Das Rentenüberleitungsgesetz wurde geschaffen, um Rentenansprüche aufrecht zu erhalten (siehe 1.). Ich kann daher Ihre Frage nach der Löschung dieser Ansprüche nicht nachvollziehen.
4. Es lässt sich nicht pauschal unterstellen, dass die „Exekutive nach der Verabschiedung eines Gesetzes dieses Gesetz eigenmächtig auf eine weitere Zielgruppe anwendet“.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ernst-Reinhard Beck MdB