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Ernst-Reinhard Beck
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Frage von Stefan B. •

Frage an Ernst-Reinhard Beck von Stefan B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Beck,

mit Schrecken musste ich heute die Druck 967/08 des Bundesrates zur Kenntniss nehmen.

Darin wird u.a. geregelt, dass die Notrufnummern 112 und 110 zukünftig nur noch mit einem Handy gewählt werden können, wenn sich darin eine aktivierte SIM Karte befindet.

Warum verhindert der Gesetzgeber zukünftig, das einfache erreichen der Notrufnummern?

Warum wird der Gesellschaft die Möglichkeit genommen, mit alten Handys, die im Auto gelagert werden oder an verschiedenen frei zugänglichen Punkten wie im Gebirge, schnell den Notruf zu erreichen?
Auch die einfache Ortung von Verletzten die ein altes Handy für den Notfall bei sich tragen wird hier verhindert.

Inwieweit ist der Gesetzgeber nach der Verabschiedung dieses Gesetzes bereit, wieder vermehrt Notrufmöglichkeiten an öffentlichen Punkten anzubieten - z.B. Wander- und Erholungsgebiete...?

Vielen und MfG
Stefan Betz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Betz,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Verordnung über Notrufverbindungen.

Der Verordnung hat der Bundesrat am 13. Februar zugestimmt, am 17. März 2009 wurde sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Urheber der Änderung der Verordnung war im vergangenen Dezember das Bundeswirtschaftsministerium. Ein Grund für die Änderung der „Verordnung über Notrufverbindungen” war der zunehmende Missbrauch der Notrufnummern! Bis zu 40 Prozent der Anrufer waren nicht zu identifizieren, weil sie keine SIM-Karte in ihrem Handy hatten, wie das Bundeswirtschaftsministerium damals mitteilte. Die Leitstellen von Polizei und Feuerwehr hatten in diesen Fällen keine Möglichkeit, die Täter zu ermitteln. Es wurde also ein große Menge an nicht notwendigen Notrufen abgesetzt. Die Rettungskräfte wurden dadurch regelmäßig an einer reibungslosen Arbeit gehindert und sind oft aufgrund eines solchen „falschen Alarms“ ausgerückt und kamen zum Teil zu echten Notfällen zu spät. Es wird spekuliert, dass zum Beispiel auf Flohmärkten mit der Wahl von 110 oder 112 demonstriert werden sollte, dass ein Handy funktioniert. Auch wurde berichtet, dass Jugendliche grundlos in Elektronikmärkten die Notruftasten der ausgestellten Handys drückten. Die betriebsbereite Mobilfunkkarte ermöglicht nun eine bessere Identifikation, so dass Missbräuche besser verfolgt werden können. Auch im Fall einer Sperrung der Mobilfunkkarte für kostenpflichtige Verbindungen oder bei fehlendem Guthaben auf einer Mobilfunkkarte kann ein Notruf getätigt werden. Es bedarf lediglich einer betriebsbereiten SIM-Karte. Sie führen an, dass alte Handys (ohne SIM-Karte) oft in Autos gelagert oder zum Wandern mitgenommen werden. Aufgrund der großen Netzabdeckung, die wir inzwischen haben, gehe ich davon aus, dass die meisten Menschen – auch Ältere –ihr funktionsfähiges Handy mit SIM-Karte dabei haben, sei es beim Wandern oder wenn sie im Auto unterwegs sind. Zur Ortung von Personen im Notfall: Auf Seite 22 der von Ihnen angesprochenen Drucksache 967/08 wird die Übermittlung von Standortdaten genauer ausgeführt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen durch diese Argumente den Schrecken nehmen, mit dem Sie die Bundesratsdrucksache zur Kenntnis genommen haben. Ein einfaches Erreichen der Notrufnummern wird durch die Verordnung meiner Meinung nach nicht verhindert, wie Sie kritisieren. Dem gefährlichen Missbrauch wird ein Riegel vorgeschoben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ernst-Reinhard Beck MdB