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Ernst-Reinhard Beck
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Frage von Thomas H. •

Frage an Ernst-Reinhard Beck von Thomas H. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Beck,

bitte teilen Sie mir mit, für welche Ziele Sie sich bei der geplanten Novellierung des Naturschutzgesetzes einsetzen werden.

Halten Sie die bestehenden rechtlichen Vorgaben und die Förderung von Maßnahmen der Landespflege und des Naturschutzes für ausreichend, um eine artenreiche und attraktive Landschaft vor allem auch im Landkreis Reutlingen zu erhalten oder werden Sie sich für zusätzliche Fördermöglichkeiten einsetzen?

Mit freundlichem Gruß
Thomas Höfer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Höfer,

vielen Dank für Ihre Frage zur Novellierung des Naturschutzgesetzes.

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ soll bereits in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung durch den Deutschen Bundestag und am 10. Juli durch den Bundesrat verabschiedet werden. Die Beratungen der Fachpolitiker des Bundestages befinden sich daher bereits im Endstadium.
Das Ziel des Gesetzes ist es, das in Bund und Ländern bestehende Naturschutzrecht systematisch zusammenzuführen. Dies ist dem Bund durch die Föderalismusreform möglich. Zum einen wird dadurch das Naturschutzrecht übersichtlicher gestaltet, zum anderen wird die Anwendbarkeit erleichtert sowie die effektivere Umsetzung von europäischem in innerstaatliches Recht ermöglicht. Die entsprechenden Bundestagsdrucksache finden Sie unter folgendem Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/122/1612274.pdf

Die Novellierung dieses Gesetzes reicht langfristig selbstverständlich nicht aus, um eine artenreiche und attraktive Landschaft zu wahren. Wir müssen das Naturschutzrecht regelmäßig an veränderte Rahmenbedingungen, bspw. den technologischen Fortschritt, anpassen, um einen nachhaltigen Naturschutz zu erreichen.

Natürlich liegt mir der Kreis Reutlingen hier besonders am Herzen. So haben mein Landtagskollege Karl-Wilhelm Röhm und ich uns beispielsweise im Jahr 2003 nach der Schließung des Truppenübungsplatzes Münsingen mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass dieses Gebiet in Verbindung mit der gesamten Schwäbischen Alb als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt werden. Jüngst hat die UNESCO diese Anerkennung verkündet. Das UNESCO-Biosphärenreservat Schwäbische Alb umfasst 29 Gemeinden und reicht vom Albvorland bei Reutlingen bis an die Donau. Ich halte dies für einen großen Schritt für die Artenvielfalt und den Naturschutz in unserer Region sowie für die Attraktivität unserer Gegend. Selbstverständlich werde ich mich auch weiterhin für den Naturschutz im Landkreis Reutlingen einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ernst-Reinhard Bec