Frage an Ernst-Reinhard Beck von Julian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck,
Der Bundestag bzw. seine Ausschüsse behandeln derzeit den Gesetzvorschlag der Koalitionsfraktionen über das "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen". Das Gesetz soll es ermöglichen via DNS-Sperren Zugriffe auf Seiten, die Kinderpornographie beinhalten, zu verhindern.
Bezüglich dieses Gesetzentwurfs habe ich an Sie als meinen Wahlkreisabgeordneten einige Fragen:
1.) Finden Sie es nicht bedenklich, dass die Sperrlisten keiner richterlichen oder parlamentarischen Kontrolle unterliegen, sondern allein und geheim vom Bundeskriminalamt verwaltet werden sollen? Finden Sie nicht, dass es wenigstens sinnvoll wäre eine solche Kontrolle dieses Grundrechtseingriffs in den Gesetzentwurf einfließen zu lassen?
2.) Ihre Fraktionskollegin Michaela Noll hat in der Plenarsitzung am 6. Mai folgendes gesagt: "Wenn durch das Sperren von Internetseiten auch nur ein einziger Fall von sexuellem Missbrauch eines Kindes verhindert wird, dann hat es sich für mich gelohnt." [Q1] - Finden Sie solche Äußerungen nicht unverhältnismäßig? Der Schutz des einzelnen steht über unser aller Grundrechte? Inwiefern verhindert das Gesetz überhaupt den sexuellen Missbrauch von Kindern? Das Kind wird durch den Täter mishandelt, nicht durch eine Internetseite. Insofern muss eine Maßnahme mit dem von Fr. Noll angesetzten Ziel ja wohl an der Täterschaft ansetzen, oder nicht?
3.) Wie stehen Sie zu dem Vorschlag des Internetanbieters 1&1 [Q2], der, in Anlehnung an den Jugendschutz im Internet, eine freiwillige Routerbasierte Sperre solcher Seiten vorschlägt?
Vielen Dank bereits jetzt für die Beantwortung Ihrer Fragen,
mit freundlichen Grüßen,
Julian Bayer
Quellen:
Q1: Plenarprotokoll: http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp_pdf/16219.pdf
Q2: netzpolitik.org: http://netzpolitik.org/2009/netzpolitik-interview-eine-weitere-alternative-zu-netz-sperrungen/
Sehr geehrter Herr Bayer,
haben Sie Dank für Ihre Frage.
In einer öffentlichen Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages in der vergangenen Woche wurde deutlich, dass es noch einige Kritikpunkte am Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen gibt und es demnach noch zu Nachbesserungen kommen wird.
Bezüglich Ihrer ersten Frage haben Sie wahrscheinlich mitbekommen, dass Bundesministerin Ursula von der Leyen inzwischen eine „vertrauensbildende Instanz“ angekündigt hat. Aus den bisherigen Diskussionen sei die Idee entstanden, dass ein Gremium mit unabhängigen Experten vor Ort beim BKA Einsicht in die Sperrlisten nimmt, ob ausschließlich Kinderpornografie nach Paragraf 184b StGB geblockt wird.
Ein Gesetz wird den sexuellen Missbrauch von Kindern nicht verhindern können, das ist klar. Wir müssen aber alles dafür tun, dass unsere Kinder bestmöglich geschützt werden. Dazu gehört, dass abscheuliche Bilder nicht verbreitet werden können! Es geht uns auch nicht darum, Freiheiten der Bürger einzuschränken. Nach unserer Verfassung findet die Meinungsfreiheit ihre Grenze im Schutz der Menschenwürde.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst-Reinhard Beck MdB