Frage an Ernst Pfister von Hubert H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Pfister,
Verbesserungen der Bürgermitsprache waren das Ziel des Gesetzes der CDU-FDP-Regierung im vergangen-en Jahr. Kleine Schritte waren wichtig, größere sollten aber noch folgen.
1. Werden Sie eine Verbesserung der Bürgerentscheide, verbunden mit einer verstärkten Einbeziehung der Bürger Baden-Württembergs in grundlegende politische Entscheidungen nach bayrischem Vorbild zustimmen?
2. Werden Sie die Einführung des Bürgerentscheides auf Landkreisebene unterstützen?
3. Sind Sie für die Direktwahl des Landrates durch die Bürger?
4. Wie stehen Sie zur Einführung des Informations-freiheitsgesetzes in unserem Bundesland?
Mit freundlichem Gruß
H. Herrmann
Bürgerentscheide
Mit der im Sommer 2005 beschlossenen Novellierung der Gemeindeordnung hat die FDP durchsetzen können, dass der Gegenstandsbereich von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden deutlich ausgeweitet worden ist; der mögliche Bürgerentscheide stark einschränkende seitherige Positivkatalog ist vollständig entfallen. Zugleich wurde die Grenze, ab der ein Bürgerentscheid gültig zustande gekommen ist, auf ein Zustimmungsquorum von 25% der Stimmberechtigten abgesenkt. An der bisherigen Hürde sind etliche Bürgerinitiativen gescheitert. Weitere wesentliche Verbesserung ist, dass die Frist, innerhalb der ein Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Gemeinderats eingeleitet werden kann, von vier auf sechs Wochen erweitert wurde.
Ich kann mir eine weitere Absenkung des Zustimmungsquorums vorstellen. Ein Mindestquorum von 20% darf nach meiner Auffassung vom Gesetzgeber aber nicht unterschritten werden, um eine ausreichende Legitimation des Bürgerentscheids sicherzustellen, der sich in aller Regel gegen Beschlüsse eines ebenfalls demokratisch legitimierten Gremiums, nämlich des Gemeinderats, richtet.
Ich halte auch eine weitere Fristverlängerung bei Bürgerbegehren (§21 III 3 GO) von sechs auf acht Wochen für sinnvoll.
Erforderlich ist eine Regelung zur Vollzugshemmung bei einem zulässigen Bürgerbegehren. In die Gemeindeordnung sollte daher folgende Regelung aufgenommen werden: "Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf bis zur Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen werden oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden, es sei denn, zu diesem Zeitpunkt haben rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde hierzu bestanden."
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Landkreisebene?
Nein, diese Forderung werde ich nicht unterstützen. Lebensmittelpunkt der Bürgerinnen und Bürger ist ihre Stadt oder Gemeinde. Von wichtigen Gemeindeangelegenheiten werden sie unmittelbar berührt. Bezogen auf die Landkreise ist diese unmittelbare Beziehung der Bürgerinnen und Bürger weit weniger gegeben. Angesichts der Großflächigkeit der Kreise bestehen, bezogen auf den Gesamtkreis, Akzeptanzprobleme bei Entscheidungen, die sich nur auf Teile des Kreises und einzelne Kreisgemeinden auswirken, insbesondere wenn es sich um Entscheidungen mit belastendem Charakter handelt. Solche Entscheidungen einer Mitwirkung der Kreiseinwohner zu öffnen, fördert Partikularinteressen. Es besteht daher die Gefahr, dass die Gesamtinteressen des Kreises nicht ausreichend zur Geltung kommen.
Direktwahl des Landrats
Ja, diese Foerderung unterstütze ich.
Informationsfreiheitsgesetz
Ein Informationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg ist ein richtiger Schritt hin zu mehr Transparenz der Verwaltung und zu mehr Bürgerrechten. Daher setzt sich die FDP/DVP auch für ein entsprechendes Landesgesetz ein.
Die Transparenz des Verwaltungshandelns schafft zusätzliches Vertrauen in Staat und Verwaltung, deren Handeln besser durchschaut und nachvollzogen werden kann. Transparenz und Information stärken die Demokratie und ihre Freiheitsrechte. Für die Verwaltung bietet ein Informationszugangsrecht die Chance, ihre Informationsstrukturen weiter zu modernisieren. Unabhängig vom Informationsfreiheitsgesetz sollte unserer Auffassung nach die Verwaltung aber klarer und verstärkt dazu angehalten werden, von sich aus die In-formationsversorgung über das Internet und E-Government-Projekte zu übernehmen.