Frage an Ernst Pfister von Margarete R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Pfister,
in einem Fernsehbericht vom April 2010 über die EPS (Enteignung) haben Sie von möglichen Abnehmern von Ethylen in BW gesprochen! Können Sie jetzt Abnehmer in BW nennen? Falls nein, warum ist die Enteignung dann für das Allgemeinwohl?
Mit freundlichen Grüßen
Margarete Reick
Sehr geehrte Frau Reick,
besten Dank für Ihre Anfrage zur Ethylen-Pipeline-Süd.
Eine Ansiedelung von Abnehmern des chemischen Grundstoffs Ethylen in Baden-Württemberg in der Folge des Pipelinebaus ist eine Option für die Zukunft, die für sich allein genommen kein Allgemeinwohl des Vorhabens begründete.
Die dem Baden-Württembergischen Rohrleitungsgesetz zu Grunde gelegten Allgemeinwohlgründe für die Errichtung und den Betrieb der Ethylen-Pipeline-Süd gehen weit darüber hinaus.
Die Verwirklichung der Ethylen-Pipeline-Süd dient insbesondere
- dem Ausbau und der Stärkung des Chemie- und Petrochemiestandortes Baden-Württemberg,
- der Stärkung des Chemieclusters Karlsruhe-Mannheim-Ludwigshafen,
- dem Anschluss der baden-württembergischen Chemie- und Petrochemiestandorte an den nordwestdeutschen Ethylen-Verbund,
- der Stärkung der wirtschaftlichen Infrastruktur zur Verbesserung der Ansiedelungsmöglichkeiten für Unternehmen,
- der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Petrochemie,
- der Verbesserung der Umweltbilanz und der Transportsicherheit und
- der Erhöhung der Versorgungssicherheit.
Das Infrastrukturprojekt "Ethylen-Pipeline-Süd" ist für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg von hoher Bedeutung und dient im besonderen Maße dem Wohl der Allgemeinheit.
Mit freundlichen Grüssen
Ernst Pfister MdL