Portrait von Ernst Dieter Rossmann
Ernst Dieter Rossmann
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ernst Dieter Rossmann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Guntram S. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Guntram S. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Rossmann,

können Sie sich erklären, wie es möglich ist, dass ein Familiengericht in Ihrem Wahlkreis offenbar BEIDE Augen zumacht, wenn eine Mutter offensichtlich den Umgang boykottiert?

Wie wollen Sie in Ihrem Wahlkreis gewährleisten, dass das 1998 von der SPD mitbeschlossenen Kindschaftsrecht, was meiner Ansicht nach nicht greift, zugunsten der Kinder, d.h. zugunsten einer Zurückdrängung einer nicht vorgesehenen Mitbestimmung der Mutter beim Umgang, praktisch durchgesetzt wird?

Meiner Auffassung nach ist Umgangsboykott eine SCHWERE STRAFTAT, da er zwangsläufig die Psyche des Kindes nachhaltig kaputt macht. Als Psychologe kennen Sie sicher die langfristigen Folgen von Elternentfremdung (PAS).

Was ist WICHTIGER, dass wir psychisch gesunde Kinder haben, oder dass sich die Politik weiter hinter einer menschenrechtlich bedenklichen Fassade von Familienpolitik verschanzt, die in Wirklichkeit eine Fortführung des radikalen Feminismus mit psychologischen Mitteln ist? Hat nicht die SPD durch schwammige Regelungen vielen Frauen erst psychologische Anreize geschaffen, weiter Umgang zu vereiteln?

Ist es zudem normal, dass Familiengerichte einer Mutter Prozesskostenhilfe für einen Umgangsausschlussantrag bewilligen, wenn sie WISSEN, dass die Mutter nicht unvermögend ist, und mehr als zweifelhaft ist, ob die Mutter recht hat mit ihrer Sicht der Sache?

Sind KINDER nicht unsere Zukunft, die Frauenpolitik der vergangenen Jahrzehnte wohl doch eher Steuergeldverschwendung?

Portrait von Ernst Dieter Rossmann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Seiss,

vielen Dank für Ihre Fragen und Anmerkungen zur Frage des Umgangsrechts.

Erlauben Sie mir eine grundsätzliche Aussage: Für Familien ist eine Trennung oder Scheidung der Eltern in der Regel eine schwere Belastung. Gerade die Umgangsregelungen führen auch oft zum Streit. Ich finde es deshalb richtig, dass das Kindeswohl hier im Mittelpunkt steht. Dies ist auch in §1626 BGB entsprechend festgelegt. Regelmäßig folgt daraus eine Umgangsregelung, die den Umgang mit beiden Eltern vorsieht. Am besten ist es natürlich, wenn beide Elternteile sich hier auf eine einvernehmliche Regelung einigen können. Wenn dies nicht möglich ist, wird entsprechend durch das Familiengericht entschieden.

Bitte haben Sie auf der anderen Seite Verständnis dafür, dass ich mich zu Ihrem Fall nicht positionieren kann, da ich die konkreten Umstände nicht kenne und auch nicht beurteilen kann. Insofern kann ich die Entscheidungen des Familiengerichts hinsichtlich des Umgangsrechts sowie zur Prozesskostenhilfe nicht inhaltlich bewerten. Das steht mir als Parlamentarier im Übrigen auch nicht zu. Wenn Sie mit den konkreten getroffenen Entscheidungen in Ihrem Fall unzufrieden sind oder Sie der Meinung sind, dass durch die Mutter dagegen verstoßen wird, möchte und muss ich Sie auf die Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt verweisen, um gegebenenfalls hier juristisch dagegen vorzugehen.

Sie sprechen auch die Frage der Prozesskostenhilfe an. Prozesskostenhilfe wird nach §114 ZPO dann gewährt, wenn eine Partei die Kosten der Prozessführung nicht oder nur teilweise aufbringen kann und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet. Die Bedürftigkeit muss gegenüber dem Gericht belegt werden. Durch das Erfordernis, dass die Rechtsverfolgung erfolgversprechend sein muss, wird die tatsächliche rechtliche Prüfung jedoch noch nicht vorneweg genommen. Ziel ist hier eher, "mutwillige" Klagen etc. zu unterbinden.

Ich bedaure, dass es in Ihrem Fall offenbar zu großen Verletzungen und auch zu keiner Einvernehmlichkeit über die Fragen von Umgang, Erziehung etc. kommen konnte. Ich wünsche mir natürlich, dass mehr Bürgerinnen und Bürger z.B. im Rahmen einer Familienmediation gemeinsam Umgangs- und Sorgerechtsregelungen finden würden, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden. Aber ich sehe genauso, wie schwierig dies in den jeweiligen persönlichen Umständen sein kann. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass ich mich gerade aus Respekt vor den persönlichen Lebensumständen sehr zurückhaltend äußere.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ernst Dieter Rossmann