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Ernst Dieter Rossmann
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Frage von Martin R. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Martin R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Rossmann,

ich habe eine Frage zum Thema ´Politiker-Pensionen´:

Wie man u.a. bei Herrn Lafontaine aber auch bei zahlreichen anderen Politikern auf Landes- und Bundesebene erfahren konnte erwächst den Politikern bereits nach relativ kurzer Zeit ein Pensionsanspruch der finanziell in dem Moment greift, wo diese - nach Erlangen des Anspruches - aus dem politischen Leben ausscheiden.

Die bisherigen Regelungen für Parlamentarische Staatssekretäre und Minister sind meiner Ansicht nach überzogen. Staatssekretäre erhalten heute bereits nach zwei Amtsjahren hohe Pensionsansprüche und Übergangsgelder. Wie in den meisten Landesparlamenten sollte meiner Ansicht nach auch der Bundestag die Mindestzeit auf eine Legislaturperiode, also mindestens vier Jahre, festlegen.

Darüber hinaus ist es für mich nicht nachvollziebar, dass diese Leute ihre Pensionen dann bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres (im schlimmsten Fall auf Landesebene also nach 5 Jahren) ausgezahlt bekommen. Ich empfinde dies viel mehr als Affront gegen die arbeitende Bevölkerung. Wenn wir entlassen werden oder freiwillig aus einem Beruf ausscheiden müssen wir uns schließlich auch einen neuen Job suchen und erhalten nicht - weil wir eben keinen Job mehr haben - sofort unsere Rente/Pension. Meines Erachtens nach verstößt dies gegen den Gleichheitsgrundsatz. Auf das Thema ´Doppelversorgung´ werde ich in diesem Zusammenhang besser erst einmal nicht eingehen.

Wie steht die SPD zu diesem Thema ?

Mit freundlichen Grüßen
Martin Rath

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rath,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 26.08.05 über kandidatenwatch.de .

Zur Abgeordnetenversorgung erlaube ich mir Ihnen die Gesetzeslage zu erläutern und damit zu verdeutlichen, dass Ihre Forderungen teilweise schon Realität sind. Bei anderen wichtigen Punkten teile ich Ihre kritischen Einschätzungen und arbeite mit anderen Kolleginnen und Kollegen daran, dass diese umgesetzt werden.

Der §19 des Abgeordnetengesetzes besagt, dass ein Anspruch auf Altersentschädigung erst nach zwei Wahlperioden entsteht. Scheidet der Abgeordnete früher aus, kann er in der gesetzlichen Rentenversicherung für seine Amtszeit entsprechend nachversichert werden oder er kann sich den entsprechenden Betrag auszahlen lassen. Die Altersentschädigung erhält der Abgeordnete, wenn er 2 Wahlperioden Mitglied des Bundestages war, erst ab dem 65. Lebensjahr. Für jedes weitere Jahr seiner Mitgliedschaft im Bundestag bis zum 18. Jahr erhält er die Altersversorgung ein Jahr früher, also frühestens mit 55 Jahren. Die Altersentschädigung bemisst sich nach der Abgeordnetenentschädigung mit einem Steigerungssatz von 3% pro Jahr bis zum 23. Jahr der Mitgliedschaft, also höchsten 69% der Abgeordnetenentschädigung. In der SPD-Bundestagsfraktion gibt es Überlegungen, die Altersversorgung von Abgeordneten zu reformieren und diese teilweise oder ganz auf eine private Vorsorge umzustellen. Ich persönlich bin dafür, dass man das Mindestalter für die Altersversorgung von im günstigsten Fall mit 55 Jahren auf das 65. Jahr allgemein erhöht. Nach der Bundestagswahl werden wir diese Überlegungen weiter verfolgen.

Bei der doppelten Altersversorgung von Abgeordneten, die gleichzeitig Minister oder Parl. Staatssekretäre sind, gibt es eine Verrechnung der Altersentschädigung, die der §29 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes regelt. Demnach wird die Summe beider Pensionen um die Hälfte des Betrages gekürzt, der die Abgeordnetenentschädigung übersteigt.

Wir haben in den letzten Jahren unter der rot-grünen Bundesregierung einige Einschnitte für Abgeordnete durchgesetzt, um die Belastungen, die die Bürger in den sozialen Sicherungssystemen erfahren haben, auch an die Parlamentarier weiter zu geben. Beispiele hierfür sind die Kürzung der Hinterbliebenenversorgung um das Sterbegeld und die zusätzliche Senkung von 60% auf 55%, einige Nullrunden bei den Diäten, die Anpassung des Nachhaltigkeitsfaktors bei der Abgeordnetenversorgung etc. Außerdem haben wir bei der Offenlegung der Nebeneinkünfte mehr Transparenz geschaffen und in diesem Bereich Schranken gesetzt.

In der nächsten Wahlperiode steht als nächster Schritt die vorbehaltlose Überprüfung der Altersversorgung an. Hier sind noch „dicke Bretter zu bohren“. Wie schon eben erwähnt - setze ich mich vor allem dafür ein, dass das Mindestalter für den Bezug der Altersentschädigung auf 65 Jahre angehoben wird. Eine Bewegung in diese Richtung finde ich angemessen, denn auch wir Abgeordnete sollen an den für alle erforderlichen Einschnitten entsprechend beteiligt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB