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Ernst Dieter Rossmann
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Frage von Peter W. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Peter W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Rossmann

ich möchte auf eine Besonderheit im Zusammenhang mit dem sogenannten " Meisterzwang" in einigen berufen, speziell im Bereich des Friseurhandwerkes hinweisen. Dieser Beruf, der immer noch nicht ein ausreichend hohes Einkommen vorsieht ( Minijob, Gleitzohne oder auch Dauerpraktikant) ermöglicht den Willigen ohne Meisterabschluss nur annähernd einen Start in die Eigenständigkeit. Bürger der Bundesrepublik müssen mindestens 6 Jahre Gesellentätigkeit, dazu mehrere Jahre leitende Aufgaben und ein gewisses Maß an kaufmännischem Wissen nachweisen. Bürger anderer EU - Nationen belegen lediglich einen nichtamtlichen Beweis ihrer Friseurausbildung und eine gewissen Arbeitszeit um sich selbstständig zu machen. Frage: Benachteiligung, oder gewollt? Zwar ist eine Lockerung für Mobile Friseure erfolgt, aber Friseure, die sich durch Selbstständigkeit aus ihrer Arbeitslosigkeit befreien möchten, mögen bitte erst einmal vor der Handwerkskammer entsprechende Befähigungen ablegen ( gegen Gebühr versteht sich). Unabhängig einmal von dem Sinn, oder Nichtsinn des Meisterzwanges im Friseurhandwerk, scheint eine Regelung, die EU Bürger unterschiedlich bewertet nicht sehr demokratisch. Auch wenn diese Regelung höchst richterlich bestätigt wurde, ruft sie Unverständnis hervor. Meine Frau, die sich nach 33 Berufsjahren selbstständig machen wollte, da ihre Philosophie mit den Arbeitsideen der Billigketten unvereinbar ist, wurde eine Extraprüfung vor der Handelskammer angeordnet. Kosten ca. 600,-€.Zwar war meine Frau 6 Jahre als Salonleitung tätig, aber ein kaufmännisches Wissen wurde bezweifelt. Nicht so bei den anderen EU Bürgern. Die benötigen den kaufmännischen Wissensbeweis nicht. Ebenso wird dieses Kaufmannswissen bei allen anderen "freien" Berufen nicht erfragt. Also Meisterzwang als Gängelung ? Meine Frau riet mann/frau doch z,B. nach polen oder Portugal zu ziehen. Dort könne sie dann ihren Friseursalon errichten. Ich freue mich auf Antwort.

Peter Wagner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wagner,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 05.04.08 zum "Meisterzwang" im Friseurhandwerk.

Ich bin kein Wirtschaftspolitiker und kenne mich deshalb in Sachen, die die Handwerksordnung betreffen, nicht sehr gut aus; ich kann mich aber daran erinnern, dass wir 2003/2004 die Handwerksordnung novelliert haben und den "Meisterzwang" in 53 von damals 94 Handwerken abgeschafft haben. Die damals mit der CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat heftig umstrittene Reform sollte zum Ziel haben, genau die von Ihnen angesprochene Quasi-Diskriminierung von Deutschen gegenüber anderen EU-Bürgern einzugrenzen, mehr und leichtere Selbständigkeit zu ermöglichen, Kosten bei Unternehmensgründungen zu vermindern und eben auch den Wettbewerb innerhalb der EU zu erleichtern. Auf der anderen Seite sollten wegen Qualitätssicherung, Gefahrenabwehr und -sicherheit und zur Ausbildungsförderung einige der Handwerke unbedingt in den Regeln der Handwerksordnung verbleiben.

Auch bei Friseuren gibt es seitdem Erleichterungen: Der Friseur, der sich selbständig machen will, muss nicht selbst den Meister haben, sondern es reicht, wenn er einen Meister beschäftigt oder sechs Jahre Berufserfahrung hat und davon vier Jahre in leitender Stellung gearbeitet hat. Darüber hinaus gibt es - wie Sie schon gesagt haben - Lockerungen für mobile Friseure, die zu ihren Kunden fahren, oder Ausnahmegenehmigungen der Handwerkskammern, die "Altgesellen" die Selbständigkeit auch ohne Meister erlauben. Eine totale Befreiung des Friseurhandwerks vom "Meisterzwang" war - soweit ich weiß - nicht möglich, weil das Friseurhandwerk sehr ausbildungsintensiv ist und somit die Selbständigen als potentielle "Ausbilder" einiges an Verantwortung tragen für die Ausbildung ihres Nachwuchses. Der Umgang mit dem Meisterzwang im Friseur-Handwerk war damals politisch wie von Verbandsseite her sehr umstritten.

Was Ihre konkreten drei Punkte unabhängig von den Grundsatzfragen angeht, werde ich beim Bundeswirtschaftsministerium gerne nach den Begründungen und Möglichkeiten der Abhilfe fragen. Konkret: 1) Weshalb kann in Fällen, wie den Ihrer Frau (langjährige Berufstätigkeit und hohe Kompetenz), nicht auf die Extra-Prüfung verzichtet werden? 2) Weshalb müssen andere EU-Bürger keinen kaufmännischen Wissensbeweis erbringen oder nachträglich erwerben? 3) Weshalb gibt es Unterschiede zwischen den verschiedenen Handwerken, was den Nachweis kaufmännischen Wissens für die Selbständigkeit angeht?

Zur konkreten Situation Ihrer Frau kann ich Ihnen außerdem anbieten, dass wir gemeinsam überlegen, welche fiananzielle Hilfe sie bekommen könnte, damit die Kosten dieser Extraprüfung vor der Handelskammer reduziert werden. Es gibt da z.B. das "Meister-BAföG" oder demnächst die Weiterbildungsprämie etc. Hier müsste ich nur genauer wissen, was das für eine Fortbildung ist. Denn die kaufmännischen Kenntnisse, die sie dort erwirbt, können ja nicht schaden, im Gegenteil, sie können für das Führen eines erfolgreichen Betriebs sehr nützlich sein.

Wenn Sie mein Angebot annehmen möchten, schreiben Sie direkt an meine E-Mail-Adresse: ernst-dieter.rossmann@bundestag.de. Ansonsten werde ich aus der Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums, die ja einige Zeit brauchen wird, hier bei abgeordnetenwatch.de berichten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB