Frage an Ernst Dieter Rossmann von Karl Heinz J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Rossmann, Halstenbek 10.01.2021
können Sie mir erklären, warum ein Privatunternehmen, wie die Schufa die Möglichkeit bekommt Privatkonten auszuspionieren, um diese dann anderen Privatunternehmen zur Auswertung und zur negativen Schlußfolgerung für Verbraucher auswerten darf?
"Ob Wohnung, Kredit oder Mobilfunkvertrag: Das alles ist mit schlechter Schufa-Bewertung kaum zu bekommen. Das Unternehmen ist mächtig, denn es sammelt Informationen über die vermeintliche Zahlungsfähigkeit von Verbraucher*innen. Diese Macht will es nun ausnutzen. Bei einer schlechter Bewertung bietet die Schufa an, die Kontoauszüge der Betroffenen zu scannen. Und verspricht danach ein neues Ergebnis.[1] Mit diesem Trick will der Konzern auf die sensiblen Daten von Millionen Menschen zugreifen – um damit dann Geschäfte zu machen.
Datenschützer*innen und Verbraucherzentralen sind entsetzt: „Ich mache mich da wirklich nackig, wenn ich den Einwilligungsbutton bestätige“, so der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar.[1] Die Schnüffelei der Schufa könnte fatale Folgen haben: Schon die einmalige Teilnahme an einem Glücksspiel oder ein niedriger Kontostand würden ausreichen, um vom Konzern eine schlechte Kreditwürdigkeit unterstellt zu bekommen – obwohl das überhaupt nicht stimmt.[2]"
Das ist nur ein Auszug der negativen Auswirkungen für Verbraucher.
Für eine Information wäre ich Ihnen dankbar
MfG
Karl Heinz Jänschke
10.01.2021
Sehr geehrter Herr J.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Rechte und Methoden der Schufa. Dieses Thema ist aktuell von großer Relevanz und wird auch in der SPD-Bundestagsfraktion intensiv besprochen.
Das Vorhaben der Schufa, Kontoauszüge zu durchleuchten, wurde zum ersten Mal im November 2020 durch verschiedene Medienberichte bekannt. Mit dem Projekt „CheckNow“ will die Schufa Bürger*innen, die eine schlechte Bewertung haben, eine Chance auf ein besseres Ergebnis geben, wenn sie der Schufa Zugang zu ihren Kontoauszügen gewähren.
Die von Ihnen geäußerte Besorgnis in Anbetracht dieser Pläne teile ich. Ich halte das Vorgehen der Schufa ebenfalls für höchst fragwürdig und hoffe zunächst, dass die Datenschutzbehörden hier Einhalt gebieten. Aus der SPD haben sich als Parteivorsitzender Norbert Walter-Borjans und aus der Fraktion unser digitalpolitischer Sprecher Jens Zimmermann mit deutlichen Worten kritisch geäußert. Diese Kritik, die inzwischen auch parteiübergreifend zu hören ist, zeigt, dass der Datenschutz in Deutschland einen hohen Stellenwert hat.
Es ist hochproblematisch, wenn die Not von Menschen ausgenutzt wird, um eine Einwilligung zum Einblick in ihre persönlichen Daten zu erlangen. Als datenschutzkonforme freiwillige Einwilligung kann dies meines Erachtens nicht bezeichnet werden, insbesondere wenn die Tragweite dieser Entscheidung für Konsument*inne nicht eindeutig ersichtlich wird.
Ich bedanke mich nochmals für Ihr Schreiben und hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Dieter Rossmann