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Ernst Dieter Rossmann
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Frage von Karl Heinz J. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Karl Heinz J. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr.Rossmann,

zunächst möchte ich Ihnen für Ihre schnelle Antwort auf meine Anfrage vom 5.2.2008 danken.
Zur ersten Frage der Kreditveräußerung haben Sie sich sehr bemüht meine Befürchtungen, mit vielen Worten zu bestätigen. Leider scheint auch das Risikobegrenzungsgesetz, welches zur Zeit in der parlamentarischen Beratung ist, für uns Kreditnehmer keine wesentliche Verbesserung zu bringen. Sie sollten wissen, daß Ihr Vorschlag gerichtlich gegen dubiose Finanzinvestoren vorzugehen sinnlos ist. Deutsche Gerichte können gegen Investoren aus Überseeländern nichts erreichen.
Meine Skepsis in die Gesetzgebung haben Sie bestätigt.
Unglaublich ist auch wie in Fälle der Bankenkriesen (z.B. WestLB, Sachsen LB usw.) umgegangen wird. Fehler des Managements werden aus Steuermitteln beglichen, Mitarbeiter werden entlassen und Kredite werden verkauft, so einfach ist das.
Aufgabe der Politiker in den Aufsichtsräten wäre es gewesen, dieses zu verhindern und nicht nur Vorstandsgehälter zu beziehen. Wo bleibt die Aufsichtspflicht, hat u.U. die Politik auch hier versagt?

Mit freundlichem Gruß

K.H.Jänschke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jänschke,

vielen Dank für Ihre Nachfragen im Bereich der Veräußerung von Immobilienkrediten.

Schon in meiner vergangenen Antwort habe ich das Risikobegrenzungsgesetz als Ansatz genannt, die Lage von Kreditnehmern zu verbessern. Es findet momentan eine intensive Debatte darüber statt, welche Instrumente hierzu machbar und geeignet sind. Einer der diskutierten Vorschläge war der des neuen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruchs bei unberechtigter Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren Urkunde.

Hier gibt es tatsächlich die von Ihnen benannte Konstellation, dass ein Finanzinvestor, der im Ausland sitzt, rechtlich unter Umständen schwer greifbar ist. Nun muss man aber auch sehen, dass der internationale Rechtsverkehr nicht völlig rechtsfrei ist, sondern es durch internationale Übereinkünfte auch hier wirkungsvolle Mechanismen zur Durchsetzung von Ansprüchen gibt, auch wenn diese Verfahren unter Umständen langwieriger sind als im innerstaatlichen Bereich.

Es sind hier aber auch weitere Instrumente in der Diskussion, wie die Stellung von Kreditnehmern verbessert werden kann. Ein weiterer Vorschlag ist z.B., im Sachenrecht selbst anzusetzen und bei dem Erwerb von mit Grundschuld abgesicherten Forderungen automatisch eine Bösgläubigkeit beim Erwerber hinsichtlich bestehender Sicherungsabreden anzunehmen. Damit müsste ein Erwerber einer Forderung selbst beweisen, dass er von einer bestehenden Sicherungsabrede nichts wusste, bevor er seine Forderung vollstrecken kann.

Welcher Maßnahmenkatalog nun tatsächlich über das Risikobegrenzungsgesetz beschlossen wird, wird derzeit intensiv geprüft, es wird dazu vermutlich auch noch eine öffentliche Anhörung geben. Wichtig ist aber, dass das Problem des Kreditnehmerschutzes bei allen Beteiligten angekommen ist und dass man sich darum bemüht, geeignete Instrumente zu finden um diesen zu gewährleisten.

Ich möchte darüber hinaus auch auf Ihre Anmerkungen zu den Auswirkungen der US-Finanzkrise auf die deutschen öffentlichen Banken eingehen. Die Immobilienkrise macht deutlich, dass Risiken für das Finanzsystem nicht nur von aggressiv operierenden Private-Equity- und Hedge-Fonds ausgehen, sondern auch von hochspekulativen Investments bei mangelnder Risikovorsorge bei Banken und Versicherungen. Es reicht also nicht aus, nur über gesetzliche Maßnahmen im Bereich von Fonds-Aktivitäten nachzudenken, die z.B. die risikoträchtige Kreditfinanzierung der Fonds beschränken, sondern es bedarf auch einer wirksameren Kontrolle "traditioneller" Banken- und Versicherungskonzerne im Rahmen der Banken- und Finanzaufsicht. Auch gesetzliche Maßnahmen zur Regulierung außerbilanzieller Aktivitäten müssen in diesem Zusammenhang eingeleitet werden.

Es ist schon einigermaßen befremdlich, dass wichtige politische Projekte an vergleichsweise geringen Summen unter der Begründung mangelnder Haushaltspielräume scheitern, aber zum Ausgleich für Managementfehler im Bankenbereich schnell und ohne große öffentliche Debatte mehrere Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Hier müssen die privaten Finanzdienstleister stärker in die Verantwortung für derartige Stabilisierungsaktionen genommen werden,.

Was die Mitwirkungsrolle von Politikern in den Aufsichtsräten angeht, so muss man zum Einen sehen, dass die WestLB nicht mehr Anstalt öffentlichen Rechts, sondern reine Geschäftsbank ist. Die öffentlichen Aufgaben wie Wirtschaftsförderung etc. werden hier von der NRW.Bank übernommen. Außerdem muss bei der Klärung von Verantwortlichkeiten auch im Blick behalten werden, dass der Aufsichtsrat einer Gesellschaft nicht den gleichen Einblick ins operative Geschäft hat wie der Vorstand. Außerdem spielt sich hier eventuell vorhandenes individuelles Mißmanagement auch vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in einer Branche ab. Hier muss also zwischen den einzelnen Verantwortlichkeiten klar getrennt werden. Bei den anstehenden Fusionen im Bereich der Landesbanken muss ein Ziel klar sein, die vorhandenen Kompetenzen zu bündeln und in arbeitsfähige Strukturen zu überführen, um solche Verluste wie sie in den vergangenen Monaten stattgefunden haben in Zukunft zu verändern.

Sie kritisieren die Bezahlung von Politikern in Aufsichtsräten. Hier muss auch klargestellt werden: Mitglieder in Aufsichtsräten erhalten keine "Vorstandsgehälter", sondern nur Sitzungsgelder für die Sitzungen, an denen sie teilgenommen haben. Diese sind zwar zum Teil auch von ganz erheblicher Höhe, aber trotzdem noch in ganz anderen Dimensionen als "Manager-Gehälter". Bei öffentlichen Banken werden diese Sitzungsgelder von den von staatlichen Stellen entsendeten Mitgliedern auch regelmäßig abgeführt.

Ich hoffe, ich konnte damit auch Ihre Nachfragen zum Bank- und Kreditwesen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Dieter Rossmann