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Ernst Dieter Rossmann
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Frage von Norbert E. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Norbert E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rossmann,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 20.10.2007. Leider komme ich erst jetzt dazu Ihnen hier, öffentlich, darauf zu antworten bzw. weitere Fragen zu stellen.
Es ist nett, wenn Sie mir persönlich anbieten, direkt mit Ihnen in Kontakt zu treten und von Ihnen Unterlagen zu erhalten.
Dies Forum ist allerdings für eine Öffentlichkeit eingerichtet, die dann auch, nach meiner, unmaßgeblichen, Meinung ein Recht auf vollständige , öffentliche Information hat.

Da Sie lediglich skeptisch sind, daß diese Daten und Maßnahmen wirklich nur der Sicherheit der Bürger dient, stelle ich hier und heute die Frage, ob Sie solchen Gesetzen zustimmen werden.
Diese Frage kann auch auf das Gesetz für die Vorratsdatenspeicherung erweitert werden, daß, trotz massiver Einwände der betroffenen Telekommunikationsfirmen, Bürgerrechtsvereinigungen, laut Aussage Ihrer Parteifreundin und Justizministerin ja benötigt wird und auch beschlossen werden soll.

Muß ich dann davon ausgehen, daß die SPD der Devise "Sicherheit - für wen überhaupt - vor Freiheit" nähersteht?

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Eggert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Eggert,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 31.10.2007 zu den Bereichen Vorratsdatenspeicherung und Fingerabdrücken in Personalausweisen.

Bezüglich der Vorratsdatenspeicherung möchte ich auf meine Antwort hier bei abgeordnetenwatch vom 04.07.2007 auf Herrn Oliver Klinck verweisen, in der ich ausführlich meine Sicht zu diesem Gesetzgebungsverfahren darlege. Auch wenn am vorliegenden Gesetzgebungsentwurf an einigen Stellen - gerade im Bereich des Schutzes der Pressefreiheit - schon Verbesserungen ersichtlich sind, sehe ich den aktuellen Verhandlungsstand noch immer sehr kritisch. Da in diesem Bereich die Verhandlungen noch laufen, kann ich Ihnen noch nicht abschließend mitteilen, wie ich abstimmen werde. Ich werde dies nachholen, sobald die Endfassung bekannt ist.

Hinsichtlich der Änderungen zu den Personalausweisen kann ich nur wiederholen, was ich Ihnen schon auf Ihre letzte Frage geantwortet habe -- bisher liegt nur ein Eckpunktepapier vor. Wir sollten abwarten, wie hier der Gesetzentwurf aussehen wird und wie dieser im parlamentarischen Verfahren ggf. noch verändert wird. Dann werde ich auch entscheiden, wie ich mich zu diesem Entwurf positioniere und wie ich mich in der Abstimmung darüber verhalten werde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Eggert,

ich hatte Ihnen zugesagt, Ihnen mein Abstimmungsverhalten zur Vorratsdatenspeicherung mitzuteilen und zu erklären.

Mit Datum vom 08.11.2007 haben die Rechtspolitiker der Fraktion noch einmal ein Resümee zu den Verhandlungen und den Ergebnissen gezogen, das ich Ihnen gerne mitteile. Da heißt es:

"Das neue Gesetz enthält darüber hinaus Anpassungen wegen der Notwendigkeit, die EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) in deutsches Recht umzusetzen. Auch hier haben wir im Bewusstsein der Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung unsere Verpflichtung für Bürgerrechte ernst genommen und dafür Sorge getragen, dass die EU-Vorgaben so grundrechtsschonend wie möglich gestaltet wurden. So ist es Deutschland gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten gelungen, dass die Mindestspeicherungsdauer auf sechs Monate (statt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate) beschränkt wurde. Dies ist ein vom Deutschen Bundestag wirksam unterstützter Verhandlungserfolg der Bundesregierung auf EU-Ebene.

Die wegen der Umsetzung künftig zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, die von den Telekommunikationsunternehmen schon heute üblicherweise zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Das sind insbesondere die genutzten Rufnummern und Kennungen sowie Uhrzeit und Datum der Verbindungen. Neu hinzu kommt nur, dass bei der Mobilfunktelefonie auch der Standort (Funkzelle) bei Beginn der Mobilfunkverbindung gespeichert wird. Daten, die Aufschluss über den Inhalt der Kommunikation geben, dürfen dagegen nicht gespeichert werden.

Zu den Telekommunikationsverkehrsdaten gehören neben den Daten über Telefonverbindungen auch solche Daten, die bei der Kommunikation über das Internet anfallen. Diese müssen nach der EU-Richtlinie künftig ebenfalls gespeichert werden. Auch in diesem Bereich werden nur Daten über den Internetzugang und die E-Mail-Kommunikation gespeichert. Dabei speichert das TK-Unternehmen lediglich, welchem Teilnehmeranschluss eine bestimmte Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war sowie die Daten über die E-Mail-Versendung, nicht dagegen, welche Internetseiten besucht wurden oder welchen Inhalt eine E-Mail hatte.

Die Daten werden -- wie bisher -- nur bei den TK-Unternehmen gespeichert. Wie bisher schon können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. In diesem Beschluss legt der Richter genau fest, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss.

Für alle verdeckten Ermittlungsmaßnahmen gilt darüber hinaus eine Reihe von Verfahrensregelungen. Sie verbessern den Grundrechtsschutz aller, die von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen betroffen sind:

· Richtervorbehalt bei allen eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahmen.

· Konzentration der Zuständigkeit für die Anordnung einer Maßnahme beim Ermittlungsgericht am Sitz der Staatsanwaltschaft, um dessen größere Spezialisierung zu erreichen.

· Umfassende, gerichtlich kontrollierte Benachrichtigungspflichten.

· Einführung eines nachträglichen Rechtsschutzes bei allen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen.

· Einführung von einheitlichen Kennzeichnungs-, Verwendungs- und Löschungsregelungen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetz dafür Sorge getragen, dass der Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen zum Zweck der Kriminalitätsbekämpfung und dem Schutz vor schweren Straftaten mit hohen, grundrechtssichernden Schwellen verknüpft ist, so dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt."

Soweit die Aussage unserer Rechtspolitiker.

Ich habe trotz meiner Bedenken dem Gesetzentwurf zugestimmt, weil es in der Gesamtschau der Änderungen den Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitikern unserer Fraktion offensichtlich gelungen ist, hohe Hürden für die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzuziehen.

Auch die erfolgreichen Bemühungen der Bundesregierung, Veränderungen bei der EU-Richtlinie 2006/24/EG herbeizuführen (so war dort für die Vorratsdatenspeicherung ein Zeitraum von 36 Monaten vorgesehen) möchte ich hier noch einmal ausdrücklich hervorheben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit meine Entscheidung erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ernst Dieter Rossmann