Frage an Ernst Dieter Rossmann von Norbert E. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Rossmann,
eben habe ich folgende Meldung gelesen:
"SPD gibt Widerstand gegen Fingerabdrücke in Personalausweisen auf
Innen- und Rechtspolitiker der SPD-Fraktion im Bundestag haben anfängliche Vorbehalte gegen die biometrische Aufrüstung des Personalausweises aufgegeben.
Neben dem digitalen Gesichtsbild sollen so auch zwei Fingerabdrücke in die elektronischen Ausweise auf einen kontaktlos auslesbaren Funkchip integriert werden. Außerhalb der Dokumente ist dagegen keine Speicherung der sensiblen Körpermerkmale vorgesehen.
SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz hält die Aufnahme der Fingerabdrücke in die kaum zu umgehenden Ausweise für verantwortbar, wenn darüber hinaus "definitiv und auf gar keinen Fall eine Speicherung vorgesehen ist"."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/97138
Was will und wird die SPD noch mittragen um Bürger- und Menschenrechte einzuschränken?
Werden die "Widerstände" gegen RFID-Chips in den Körpern von Bundesbürgern (eigentich ja alles potenzielle Terroristen!) demnächst auch aufgegeben? Weil ja keine Bewegungsdaten gespeichert werden?
Und können Sie hier mal erklären, warum die SPD es für notwendig hält, daß Fingerabdrücke auf einem Personalausweis gespeichert werden sollen? Für was für eine Sicherheit wird diese Maßnahme durchgeführt - Achtung für Reisen in die USA wird ein Pass benötigt, also nicht abschweifen).
Was halten Sie davon, daß die Bundesdruckerei, die die neuen Ausweise herstellt, jetzt privatisiert sind und die Daten ja von den Meldeämtern geliefert bekommen. Sicherheit?
Sehr geehrter Herr Eggert,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Frage der Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweisen.
Der zwischen den Koalitionsfraktionen geschlossene Kompromiss betrifft ein Eckpunktepapier, mit dem festgeschrieben werden soll, mit welchen Funktionen der elektronische Personalausweis ausgestattet werden soll. Dabei wurde jetzt vereinbart, dass zwar die digitalen Fingerabdrücke beider Zeigefinger auf dem Personalausweis gespeichert werden sollen, jedoch nicht in einer besonderen Datei. Dies soll die Nutzung des Personalausweises im Rahmen einer verbesserten Identitätsfeststellung sowie in den Bereichen E-Government und dem Internethandel ermöglichen, jedoch nicht bei der Fahndung nach Kriminellen.
Grundsätzlich bin ich skeptisch, was dieses Anliegen angeht. Immerhin haben wir, wenn diese Pläne umgesetzt werden, sowohl die erforderliche Infrastruktur zur Abnahme der Fingerabdrücke als auch entsprechend geeignete Personalausweise. Die Ausweitung der Nutzung auf die Verbrechensbekämpfung wäre dann nur noch ein kleiner Schritt. Und ob die Totalerfassung der Fingerabdrücke aller Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren durch den Nutzen im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs gerechtfertigt ist, erscheint mir zumindest zweifelhaft. Nun regieren wir aber in einer Koalition, Regierungshandeln beruht also immer auf Kompromissen zwischen beiden Koalitionspartnern. Dies ist immer dann problematisch, wenn es so deutlich unterschiedliche politische Auffassungen gibt wie dies im Bereich der inneren Sicherheit zwischen der SPD und Innenminister Schäuble der Fall ist. CDU/CSU hatten hier angestrebt, die Fingerabdrücke dauerhaft bei den Meldebehörden bzw. in einer zentralen Datei zu speichern.
Letztlich handelt es sich hier um die Verabschiedung eines Eckpunktepapiers, der entsprechende Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor. Wenn sich dieser im parlamentarischen Verfahren befindet, werden hier natürlich die entsprechenden Regelungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit, inbesondere vor dem Hintergrund des Datenschutzes, ebenso wie schlicht und einfach auf ihre Praktikabilität zu überprüfen sein.
Bitte senden Sie doch Ihre Kontaktdaten an mein Büro ( ernst-dieter.rossmann@bundestag.de ), so dass wir Ihnen dann ggf. weitere Materialien zusenden können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Dieter Rossmann