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Ernst Dieter Rossmann
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Frage von Norbert E. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Norbert E. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

in den öffentlichen Medien ist dieser Tage vom Verteidigungsminister Jung die Äußerung gemacht worden, dass er „einen außergesetzlichen Notstand sehe und den Abschuss einer entführten Passagiermaschine, die von Terroristen gekapert worden ist, befehlen würde“.

Diese Äußerung ist offensichtlich nach der Gesetzeslage und dem einschlägigen Urteil des BverfG. nicht gesetzeskonform und, vor allem, vom Grundgesetz nicht gedeckt.

Welche Maßnahmen werden Sie als Abgeordneter des deutschen Bundestages ergreifen, um den Verteidigungsminister wieder auf den Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bringen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Eggert,

vielen Dank für Ihre Frage vom 17.09.2007 über das Portal abgeordnetenwatch.de und Ihr damit verbundenes Interesse an der deutschen Bundespolitik.

Selbstverständlich bin ich ebenso entrüstet wie Sie über die umstrittenen Äußerungen des Verteidigungsministers Franz Josef Jung. Es steht außer Frage, dass sein Vorhaben, im Notfall eines Terrorangriffs den Befehl zum Abschuss eines Passagierflugzeugs zum Schutz der Bevölkerung zu erteilen, gesetzlich nicht vertretbar ist. Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.02.2006 wäre Jungs Entscheidung "mit dem Grundrecht auf Leben und mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes nicht vereinbar, soweit von dem Einsatz der Waffengewalt tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen sind. Diese würden dadurch, dass der Staat ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt, als bloße Objekte behandelt; ihnen werde dadurch der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt." (vgl. BvR 375/05).

Die Aussage des Verteidigungsministers, er erteile im Notfall den Befehl zum Abschuss und legitimiere dieses mit dem Recht des übergesetzlichen Notstandes, das unter gewissen Umständen verfassungsrechtlich anerkannt wird, solange es keine klaren Regelungen im Grundgesetz gebe, stößt sowohl im Bundestag also auch bei der Bundeswehr und deren Piloten auf herbe Kritik.

Es ist nun unsere Aufgabe, die Gesetzeslage genau zu prüfen und zu einer verfassungskonformen Lösung zu kommen, die dann letztendlich den Minister auch wieder auf den Boden der Tatsachen zurückbefördern wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB