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Ernst Dieter Rossmann
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Frage von Manfred E. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Manfred E. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Hallo Herr Rossmann!

Ich lese gerade auf

https://www.scientists4future.org/2020/02/s4f-wendet-sich-gegen-dramatische-kurzungen-der-forderung-fuer-angewandte-energieforschung/

"Entgegen offizieller Bekenntnisse der Bundesregierung zum Klimaschutz und zur Energiewende hat die Regierungskoalition im November 2019, ohne größere Beachtung in der Öffentlichkeit, die Finanzmittel für die angewandte Energieforschung für die nächsten drei Jahre drastisch gekürzt. Von diesen Kürzungen sind primär Forschungsprojekte zur Entwicklung neuer Technologien, Verfahren und Methoden für erneuerbare Energien und Speichertechnologien betroffen, die die Basis für die Energiewende bilden.

Die Verpflichtungsermächtigung von Haushaltsausgaben für Forschungsprojekte in der angewandten Energieforschung, die im Jahr 2020 beginnen, wurden für das Jahr 2021 um rund 90 % gekürzt. Im Jahr 2022 betragen die entsprechenden Kürzungen ca. 65 %. Dies bedeutet eine Absenkung des Gesamtbudgets für diese Forschungsvorhaben um 250 Mio. EUR (ca. 50%), sowie ein von Jahr zu Jahr stark schwankendes Budget. "

Haben Sie auch für diese Kürzung gestimmt?
Können Sie mir erklären, warum in diesen Zeiten so etwas entschieden wird?
Wie steht Ihr Ausschuss für Bildung, Forschung u. Technikfolgenabschätzung dazu?

Ich sehe wie in den USA die Forschschung um den Klimawandel behindert wird, das sollte bei uns doch eigendlich besser laufen.

Liebe Grüße
Manfred Ehmke

Portrait von Ernst Dieter Rossmann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ehmke,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des auf scientists4future.org erschienen Artikels über gestrichene finanzielle Förderungen für die Energieforschung. Sie haben vollkommen Recht, dass die Forschung zum Klimawandel ein wichtiges Instrument ist, wenn wir dem Klimawandel etwas entgegensetzen wollen. Gerade als Bildungspolitiker und Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung liegt mir am Herzen, dass diese gefördert wird. Da die Energieforschung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) angesiedelt ist, habe ich mich bei den Expert*innen in der SPD-Bundestagsfraktion umgehört, damit ich Ihnen so umfassend wie möglich antworten kann. Nach dieser Auskunft stellt sich die Finanzierung der Energieforschung im Bundeshaushalt 2020 mit Blick auf Ihre Fragen folgendermaßen dar:

Es ist richtig, dass im laufenden Haushaltsjahr neue Bewilligungen für Energieforschungsprojekte im Vergleich zu den Vorjahren nur noch eingeschränkt möglich sind. Das liegt daran, dass die Mittelbewilligungen für die Jahre ab 2020 bereits in den Vorjahren erfolgten. Im Allgemeinen gibt es keine Kürzung der Mittel für die Energieforschung im Haushaltsjahr 2020 oder in den Folgejahren.

Mir ist das im Folgenden so näher erläutert worden: Für den Haushalt 2020 wurden ursprünglich 100 Mio. Euro für die Reallabore der Energiewende vorgesehen. Auf Wunsch des BMWi wurden diese in den Energie- und Klimafonds (EKF) umgeschichtet – mit dem Ziel, Haushaltsmittel für Maßnahmen, die zu einer Minderung des CO2-Ausstoßes führen, vorrangig im EKF anzusiedeln. Gleichzeitig wurden 15 Mio. Euro für das laufende Förderprogramm „Energieeffizienz der Industrie“ aus dem EKF in den Energieforschungstitel des BMWi verlagert, während 3 Mio. Euro für die schon bisher im Rahmen der industriellen Gemeinschaftsforschung realisierten „Energiewendeprojekte“ aus dem Energieforschungstitel in den Industrieforschungstitel (0901/68601) umgesetzt wurden. Diese Mittel stehen für die Energieforschung weiterhin zur Verfügung. Weitere 11 Mio. Euro wurden zur Umsetzung des Projekts einer europäischen Dateninfrastruktur der nächsten Generation (GAIA-X) in Kapitel 0901 Titel 68624 (Initiative Industrie 4.0) umgeschichtet. Eine andere Finanzierungsmöglichkeit für dieses wichtige Projekt war im BMWi-Etat nicht gegeben.

Da der neue Titel im EKF für die Reallabore der Energiewende mit insgesamt 115 Mio. Euro ausgestattet wurde, stehen im Haushalt 2020 für die Energieforschung des BMWi (einschließlich der Reallabore) – trotz der Umschichtung von 11 Mio. Euro für GAIA-X – insgesamt mehr Mittel zur Verfügung als ursprünglich im Regierungsentwurf vorgesehen waren. Sollten die im parlamentarischen Verfahren vorgenommenen Änderungen in der nächsten Finanzplanung der Bundesregierung übernommen und vom Parlament erneut bestätigt werden, gilt dies auch für die Folgejahre.

Entsprechend der beschriebenen Umschichtungen bei den Barmitteln für 2020 wurde gegen-über dem Haushaltsentwurf außerdem die Verpflichtungsermächtigung um insgesamt 251,46 Mio. Euro abgesenkt (von 538,951 auf 287,491 Mio. Euro). Davon entfallen 19,8 Mio. Euro auf das Projekt Gaia-X. Weitere 8,6 Mio. Euro wurden in den Industrieforschungstitel umgeschichtet. Außerdem wurden 800.000 Euro einmalig für 2021 in Kapitel 0904 Titel 68705 (Erschließung von Auslandsmärkten) zur Anschubfinanzierung eines Instituts für angewandte Afrikaforschung umgesetzt. Deutlich umfangreicher war jedoch die Absenkung der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 222,26 Mio. Euro, welche aus der Umsetzung der Mittel für die Reallabore der Energiewende in den EKF resultierte. Bei der Höhe dieser Absenkung haben wir uns an den Vorbindungsquoten (Mittelanteil, der durch Bewilligungen bzw. Bewilligungsermächtigungen aus Vorjahren bereits gebunden ist) im Energieforschungstitel des BMWi orientiert. Bereits im Haushaltsentwurf der Bundesregierung lag diese Vorbindungsquote für das Jahr 2021 bei rund 86 und für 2022 bei rund 66 Prozent und damit über den Vorgaben des BMF. Trotzdem sind die Vorbindungsquoten im Ergebnis der Haushaltsberatungen gegenüber dem Haushaltsentwurf fast unverändert geblieben. Damit wurde sichergestellt, dass nach der vorgenommenen Umschichtung der Mittel für die Reallabore für die im Energieforschungstitel verbleibenden Vorhaben noch genauso hohe Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen wie ohne diese Umschichtung.

Die Änderung bei der Verpflichtungsermächtigung hinsichtlich der Reallabore hatte also rein haushälterische Gründe und ist nicht mit einer Mittelkürzung bzw. dauerhaften finanziellen Einschnitten bei der Energieforschung des BMWi verbunden. Ursächlich für die durch die Ab-senkung der Verpflichtungsermächtigung unstrittig eingeschränkte Möglichkeit der Neubewilligung von Energieforschungsprojekten ist vielmehr die Tatsache, dass Mittel für die Energieforschung ab 2020 bereits in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang bewilligt wurden.

Dies hat zwingend zur Folge, dass Neubewilligungen im laufenden Haushaltsjahr nur noch in geringerem Umfang – entsprechend des geplanten Mitteleinsatzes im Energieforschungstitel – möglich sind. Da die Mittelbewilligungen für die Jahre ab 2020 bereits in den Vorjahren erfolgten, ist eine Schwächung der Energieforschung im BMWi damit nicht verbunden.

Für die Reallabore der Energiewende im EKF wurde auch eine neue Verpflichtungsermächtigung veranschlagt. Dabei hat sich gezeigt, dass die Projekte der Reallabore mit Laufzeiten von 5 bis 10 Jahren eine gänzlich andere Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen erfordern als die typischen Energieforschungsprojekte mit einer deutlich geringeren Laufzeit. Im Ergebnis ist deshalb für die Reallabore bis 2031 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 147 Mio. Euro vorgesehen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen mit dieser Antwort ausreichend beantworten konnte, und bedanke mich nochmals herzlich für Ihre Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Dieter Rossmann