Frage an Ernst Dieter Rossmann von Juergen G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Betr.VO-Funk(Vollzugsordnung fuer den Funkdienst)
Eine Veroeffendlichung der VO wird vom BWM mit der Begruendung abgelehnt,die VO habe in Deutschland fuer die Buerger keine Rechts- bedeutung.Im Bundesgesetzblatt vom 13.03.1985 Nr.11/Z1998 und im Bundesgesetzblatt II vom 27.08.1996 Nr.38/Z1998 wurde der VO Funk zum Internationalem Fernmeldevertrag Vom Bundestag und Bundes rat zugestimmt und vom Bundespaesident Weizaecker und Johannes Rau unterzeichnet.Das jetzt in Kraft befindlich deutsche Gesetz ein- schliesslichaller Anlagen und Aenderungen des Gesetzes und der Anlagen(u.a.VO-Funk)ist demnach ueber Artikel 59 des Grundgesetzes einZustimmungsgesetz.Das Gesetz einschliesslich der Anlage VO- Funk ist ausserdem unmittelbar anwendbar.Von daher entfaltet das Gesetz und die VO-Funk auch eine Rechtswirkung nach aussen.Dies um so mehr,als im Artikel 4 Abs.3 darauf hingewiesen wird,dass die VO-Funk eine Ergaenzung dieses deutschen Gesetzes ist.Die VO- Funk ist fuer alle Mitgliedstaaten (rechts-)verbindlich,also auch fuer Deutschland.Damit ist klargestellt,dass die VO-Funk als Bestandteil eines deutschen Gesetzes fuer alle in Frage kommenden deutschen Buerger und die Verwaltung Deutschlands zwingendes Recht darstellt.
Frage:Warum wird mir und den Buergern die aktuelle VO-Funk in deutscher Sprache vorenthalten,obwohl die Verwaltungsgerichtsordnung in §23 ausdruecklich vorschreibt ,,Die Amtssprache ist Deutsch. Ein um seine Rechte besorgter Funkamateur,der auch bei der nicht EU.-konformen Novellierung des EMV Gesetzes Bauchschmerzen bekommt,Wenn z.B. Aussendungen einer Amateurfunkstelle als Stoehrung definiert werden.
Anmerkung:Die VO-Funk ist im Internet nicht zu finden,noch kann ich sie kaeuflich erwerben.
Rufzeichen:DL8LBN
Sehr geehrter Herr Gaehner,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail und Frage vom 21.02.07 über abgeordnetenwatch.de . Normalerweise ist es nicht meine Art, Zwischennachrichten zu schicken und die mir über abgeordnetenwatch schreibenden Bürger auf meine E-Mail-Adresse zu verweisen. Dennoch möchte ich Ihnen in diesem Fall mitteilen, dass ich bezüglich der Vollzugsordnung für den Funkdienst eine Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums erbeten habe. Da die Bearbeitung im Ministerium etwas länger dauert als ich vermutet habe, möchte ich Ihnen schon mal diesen Zwischenbescheid geben.
Sobald ich die Antwort des Ministeriums habe, melde ich mich bei Ihnen. Ich glaube, dass ich Ihre Adresse im Telefonbuch gefunden habe. Besser wäre es aber, wenn Sie mir vorsichtshalber Ihre Kontaktdaten über meine E-Mail-Adresse ernst-dieter.rossmann@bundestag.de mitteilen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB