Frage an Ernst Dieter Rossmann von Brunhild H. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Rossmann,
irgendwo habe ich gelesen, daß es die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes für Schüler auch im Rahmen von Bundesprogrammen gibt, die auch für Familien mit mehreren Kindern erschwinglich sind oder stark gefördert werden. Ich habe drei Töchter im Alter von 23, 17 und 14 Jahren, die alle an einem Austausch interessiert sind. Können Sie mir weitere Informationen über solche Austauschprogramme beschaffen und uns ggf. entsprechende Hinweise auf das weitere Vorgehen geben?!
MFG Brunhild Harms-Sturm
Sehr geehrte Frau Harms-Sturm,
vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich nach Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes sowie der Finanzierung über Stipendien für Ihre Töchter erkundigen.
Einen Austausch von Schülern und jungen Berufstätigen mit den USA bietet das Parlamentarische Patenschaftsprogramm. Dies ist ein Programm zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika, durch das pro Wahlkreis und Jahr ein Vollstipendium angeboten wird.
Weitere Informationen hierzu sowie die Bewerbungsmodalitäten können Sie unter http://www.bundestag.de/jugend/ausprog/ppp/index.html finden. Daneben bieten auch die unterschiedlichen Träger von Schüleraustauschen Stipendien für Schülerinnen und Schüler an. Einen Überblick über die verschiedenen Träger finden Sie z.B. unter http://www.schueleraustausch.de/sa/service/surftipps/orgas.shtml , auf den Websites der Träger finden Sie dann nähere Angaben zu den Stipendien.
Dann gibt es im Rahmen der freiwilligen Dienste die Möglichkeit z.B. im Rahmen der Programme Freiwilliges Soziales Jahr / Freiwilliges Ökologisches Jahr einen Auslandsaufenthalt vorzunehmen. Grundlegende Informationen dazu wie auch die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Broschüre "Für mich und für andere - Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Diese können Sie unter http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Fuer-mich-und-fuer-andere-FSJ-FOEJ-GFD,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf abrufen.
Außerdem gibt es im Rahmen des Studiums die Möglichkeit, sich einen Auslandsaufenthalt über ein Stipendium zu finanzieren. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten: Die Förderungen durch den Deutschen Akademischen Austausch Dienst (DAAD), im Rahmen des EU-Programms ERASMUS die Stipendien von Stiftungen etc. sowie die gesetzlichen Förderungsmöglichkeiten wie z.B. das Auslands-BAföG. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Websites des DAAD ( http://www.daad.de ), der Stiftungen (z.B. www.fes.de) oder in der Beratung des Akademischen Auslandsamtes der entsprechenden Hochschule. Diese können auch über evtl. existierende bilaterale Austauschmöglichkeiten samt Stipendium mit einzelnen ausländischen Hochschulen beraten.
Daneben gibt es noch die vorwiegend von jungen Frauen ab 17 genutzte Möglichkeit, als Au-pair für einige Monate ins Ausland zu gehen. Dabei geht die Au-pair in einen Haushalt und übernimmt für freie Kost und Logis sowie für ein Taschengeld Arbeiten vor allem im Bereich der Kinderbetreuung. Die Vermittlung erfolgt über kommerzielle Agenturen. Einen tieferen Einblick erhalten Sie z.B. über die Website http://www.guetegemeinschaft-aupair.de/ , dort finden Sie unter anderem eine Liste von Agenturen, die mit dem RAL-Gütezeichen ausgezeichnet sind, das gemeinsam mit dem BMFSFJ entwickelt wurde. Auf den Seiten der Agenturen finden Sie Details zum Bewerbungsverfahren etc.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Sollten Sie die Informationen lieber in Papierform haben wollen, teilen Sie meinem Berliner Büro Ihre Adresse mit. Sie bekommen dann ein entsprechendes Informationspaket per Post zugesandt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB