Frage an Ernst Dieter Rossmann von Lotte D. bezüglich Soziale Sicherung
Stimmt es, das Leistungen der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ausschließlich von den Beitragszahlern in der Arbeitslosenversicherung getragen wird ? (Ausnahme Zuschuss des Bundes ÖPNV)
Sehr geehrte Frau D.,
herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de .
Die Leistungen der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) werden von verschiedenen Trägern erbracht - persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen sind für die jeweilige Zuständigkeit der Träger entscheidend. Außer der Bundesagentur für Arbeit können Träger die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die Jugendhilfe oder die Sozialhilfe sein.
Somit wird die berufliche Rehabilitation nicht nur von den Beitragszahlern in der Arbeitslosenversicherung finanziert, sondern vor allem durch Steuergelder aus den Haushaltsbudgets des Bundes, der Länder oder der Kommunen. Das Arbeitsförderungsgeld als Lohnbestandteil der Werkstattbeschäftigten wird beispielsweise vom Träger der Sozialhilfe finanziert, also je nach Bundesland vom Land oder von der Kommune.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB