Frage an Ernst Dieter Rossmann von Jonathan B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Rossmann,
in den nächsten Tagen soll es ja zur Abstimmung über eine massive Ausweitung der Nutzung von Staatstrojanern kommen.
Ich frage mich da nur, was der eigentliche Grund dafür ist. Wenn ich mich nicht täusche, ist es schon das fünfte Überwachungsgesetz dieses Jahr.
Zudem finde ich die Art und Weise, wie dieses Gesetz verabschiedet werden soll, sehr fragwürdig. Wie ich es verstanden habe, wird wohl versucht das Gesetz mit möglichst wenig Aufmerksamkeit zu verabschieden. Aber gerade da dieses unsere Bürgerrechte einschränkt, sollte darüber diskutiert werden, anstatt es zu verschweigen.
Im Blick auf die Wahl im Herbst frage ich Sie deshalb, was Ihre Position zu solcher Überwachung und im Speziellen zu diesem Gesetz ist.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie gegen eine weitere Ausweitung der Überwachung und Einschränkung der Bürgerrechte in Deutschland stimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Jonathan Balack
Sehr geehrter Herr Balack,
herzlichen Dank für Ihre Frage vom 21. Juni 2017, die mich über abgeordnetenwatch.de erreicht hat. Sie sprechen darin die Ausweitung der Nutzung von Staatstrojanern an.
Ihre Ängste und Sorgen kann ich nachvollziehen. Es ist in der Tat ein sensibles Thema und ich gebe zu, dass die Abwägung in diesem Fall auch keine einfache ist. Der Behauptung aber, dass die Frage, ob die Nutzung von Staatstrojanern ausgeweitet werden soll, verschwiegen worden sei, trete ich allerdings entgegen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich eingehend mit dem Thema beschäftigt.
Fakt ist doch: Wollen wir Terroristen frühzeitig stoppen, damit Attentate wie zu Weihnachten 2016 in Berlin und andere Straftaten verhindert bzw. schneller aufgeklärt werden, dann müssen wir früher zugreifen können.
Im Bereich der Gefahrenabwehr wird den Polizeibehörden schon seit längerer Zeit ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, schwere Gefahren durch den Einsatz von Überwachungstechniken abzuwehren. Im Bereich der Strafverfolgung ist umstritten, inwieweit die Überwachung insbesondere verschlüsselter Kommunikation über das Internet zulässig ist. Die Möglichkeit eines verdeckten Eingriffs in informationstechnische Systeme zum Zweck ihrer Durchsuchung besteht bislang für die Strafverfolgungsbehörden nicht.
Doch wenn Kriminelle und Terroristen die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, dann müssen auch unsere Ermittlungsbehörden damit Schritt halten können. Und deshalb ist es richtig, dass wir unter Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht nur Wohnungsdurchsuchungen ermöglichen, sondern auch die Untersuchung von Tablets und Smartphones.
Weil dies ein notwendiger, aber eben doch ein erheblicher Grundrechtseingriff ist, brauchen wir deshalb für die Onlinedurchsuchung und die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung endlich eine gesetzliche Grundlage. Diese haben wir mit dem Gesetz, das am 22. Juni 2017 im Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist, geschaffen. Es wird klar geregelt, dass diese Maßnahmen nur nach richterlicher Anordnung und bei dem Verdacht schwerer, im Gesetz genau benannter Straftaten erfolgen dürfen.
Wenn Terroristen und Kriminelle die Digitalisierung nutzen, dann muss das auch die Polizei dürfen – auch im Onlinezeitalter erwarten die Bürger zurecht Schutz durch den Staat.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen verständlich machen konnte, warum wir so gehandelt haben, und danke Ihnen nochmals für Ihre Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Dieter Rossmann, MdB