Frage an Ernst Dieter Rossmann von Knut H. bezüglich Verkehr
-Welchen Vorteil hat ein "öffentl.-privates" Partnerschschaftsprojekt?
-Warum reicht es nicht, wenn der Bund per Ausschreibung die entsprechenden Bauunternehmen allein beauftragt?
-Geht dabei Eigentum und Instandhaltungsverpflichtung der Autobahn auf den privaten Teil über?
Sehr geehrter Herr Heymann,
ÖPP-Projekte, die ich auch immer sehr genau beleuchten würde an Vor- und Nachteilen, können z.B. ein Weg sein, Infrastrukturprojekte schneller zu verwirklichen, wenn dem Staat auf der Ebene von Bund, Ländern und Kommunen die Mittel und/oder das Personal dafür fehlen.
Wenn es nicht genügend Steuereinnahmen und Haushaltsmittel gibt, aber die Einnahmeverluste und Zeitverluste zu groß würden bei Unterlassung einer zügigen Leistung, könnte ÖPP auch ein Vorteil unmittelbar für die öffentliche Hand und die Nutznießer der Leistung sein.
Oder ein anderes Beispiel ganz konkret: Eine ganz schwache Kommune hat die Chance, für die Schulsanierung in einem bestimmten sehr begrenzten Zeitraum einen sehr hohen Investitionszuschuss zu bekommen, verfügt aber gar nicht über das Personal eines solch großen Projekts, in der kurzen Zeit vernünftig und zeitgerecht vorzubereiten, zu planen und durchzuführen. Dann kann die Einbeziehung eines sehr begrenzten ÖPP-Projektes nach klaren Regeln durchaus eine Möglichkeit der Hilfe sein. Und dennoch ist bei den aktuellen Gesetzen, mit denen wir 3,5 Mrd. € an die finanzschwachen Kommunen für die Schulsanierung geben (ein Riesenerfolg!), auch eine solche Möglichkeit im dazugehörigen Gesetz mit vorgesehen.
Generell haben wir jetzt mit der neuen Infrastrukturgesellschaft die Hoffnung, dass ÖPP nicht mehr notwendig wird, wenn nun die Gesellschaft alles aus einer Hand plant und baut und alles zügiger geht. Das ist z.B. bei der ASFINAG in Österreich der Fall.
Ansonsten verweise ich auf meine Antwort /Stellungnahme zur Abstimmung im Deutschen Bundestag im beiliegenden Schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB