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Ernst Dieter Rossmann
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Frage von Horst K. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Horst K. bezüglich Staat und Verwaltung

Verehrter Dr. Rossmann,

mit der tollen Angabe:

"Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile* davon umfassen." *Im Bundesgesetz wird festgelegt, dass es nicht mehr als 100 Kilometer sein dürfen.

bestätigen Sie nicht "keine" Privatisierung durchzuführen, sondern dass es nicht mehr als 100 Kilometer sein dürfen. Die Hintertür alles in unter 100 km Bundesautobahnteilen zu privatisieren ist damit immer noch sperrangelweit offen und entgegen Ihrer Behauptung sehr einfach möglich.

Für mich kommt das in die Kategorie: Doktorale Sprachverwirrung oder anders Bügerverarschung!

Sorry, was ist so schwer daran das Grundgesetzänderung nicht zu ändern und es so gut zu belassen wie es ist. Zur Bundestagswahl wird die Mehrheit der Büger darauf achten.

Dazu meine Frage:

Warum wollen Sie (s. o.) eine in 100 km Teilen mögliche Teilprivatiesierung der Bundesautobahnen zulassen, wenn sie eine Privatisierung von Bundesautobahnen und sonstiger Verkehrsinfrastuktur verhindern wollen?

Mit sorgenvollen Grüßen

Horst Kühler

Anmerkung:
Ist im Prinzip wie schon bei den Raststätten praktiziert. Erst wurde behaupten es bleibt alles beim Alten und jetz muß zur Verrichtung eines jeden menschlichen Bedürfnisses, entgegen der gültigen Gesetzeslage, eine Zwangsabgabe entrichtet werden. Das ist Fortschritt.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kühler,

anbei sende ich Ihnen das Schreiben, welches ich an alle Bürgerinnen und Bürger versendet habe, die mich bezüglich der Infrastrukturgesellschaft des Bundes angeschrieben haben.
Dort finden Sie meine Position.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB