Frage an Ernst Dieter Rossmann von Reimer S.
Guten Tag Herr Dr. Rossmann,
ich habe von Ihnen als Fracking-Gegner gehört.
In unserer Umwelt-Bürgerinitiative (BI Ellerhoop) - Partei ungebunden! - haben wir das Thema lange diskutiert.
Ich fasse "Fracking" in Teilen für mich so zusammen:
Privatisierung der Gewinne, Sozialisierung aller Kosten und Schäden.
Wie wäre es mit einer Haftlicht-Versicherung durch die Förderer und eine Umkehr der Beweislast? Das würde die Kosten ins uferlose treiben und möglicherweise die wahren Kosten aufzeigen.
Mich würden die Gründe interessieren, warum Sie dem Entwurf der Grünen nicht zustimmmen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Reimer Schuldt
Sehr geehrter Herr Schuldt,
auch Ihnen sende ich anbei meine Persönliche Erklärung zur am 28.04.16 stattgefundenen Namentlichen Abstimmung über das "Fracking-Verbot". Dort finden Sie meine ausführliche Argumentation.
Und wie bei meiner Antwort an Herrn Kastendieck, ergänze ich hier mit einigen zusätzlichen Erläuterungen:
Ich muss im Übrigen noch einmal darauf hinweisen, dass wir in einer Koalitionsregierung sind. Dazu gehört auch, sich nach den Regeln des Koalitionsvertrages zu einigen und dann auch in der Regierung gemeinsam abzustimmen und nicht mit wechselnden Mehrheiten. An diese Grundregel halten sich auch die Grünen und Die Linke oder andere Parteien überall da, wo sie selbst in Regierungsverantwortung stehen. Anders würde wohl eine parlamentarische Demokratie auch nicht funktionieren.
Natürlich kann ich mir auch Abstimmungen vorstellen, bei denen ich von meinem Recht als freier Abgeordneter Gebrauch machen würde, so wie ich es auch schon praktiziert habe und nicht mit der Fraktionsmehrheit gestimmt habe. Hierzu habe ich jetzt in Sachen Fracking bei noch laufenden Verhandlungen noch keinen Grund gesehen.
Also: Jetzt kräftig mit der CDU/CSU verhandeln, damit wir einen großen!!! Fortschritt hinbekommen und dann auch im Bundestag durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB
P.S.: Zu Ihren zwei speziellen Punkten möchte ich nur kurz vermerken:
1. In unserem Gesetzespaket ist die Umkehr der Beweislast vorgesehen. Die Beweislast im Hinblick auf mögliche Bergschäden, die von Tiefbohrungen einschließlich Fracking-Maßnahmen stammen können, wird den Unternehmen auferlegt.
2. Eine neue Haftpflicht ist nicht geplant. Aber wir wollen die Ausfallhaftung bei Bergschäden verbessern. Wir wollen nicht nur, dass die Beweislast für betroffene Bürger umgedreht wird, sondern auch, dass Ansprüche tatsachlich durchgesetzt werden können. Schon heute gibt es die Bergschadensausfallkasse, in die Bergbau-Unternehmen einzahlen. Sollte ein Unternehmen Insolvenz gehen, springt die Ausfallkasse ein. Die zuständige Bergbehörde hat daneben die Möglichkeit, die Deckung von Kosten einer eventuell erforderlichen Ersatzvornahme mit einer Sicherheitsleistung nach § 56 Absatz 2 des Bundesberggesetzes abzusichern.