Frage an Ernst Dieter Rossmann von Philippe L. bezüglich Finanzen
Warum zahlen die Abgeordneten nicht endlich auch in öffentliche Kassen für ihre späteren Bezüge ein und warum gibt es noch Übergangsgelder. In der freien Wirtschaft ist so etwas auch nicht üblich. Neuer Job - neues Glück, und zwar nicht so gut gepolstert wie die Politiker!!!
Sehr geehrter Herr Leroi,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Übergangsgeld-Regelung und zur Altersversorgung von Abgeordneten.
Für das Funktionieren einer Demokratie ist es wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Chance haben, sich zu beteiligen. Das gilt für das aktive Wahlrecht durch die Stimmabgabe in einer allgemeinen, gleichen, freien, unmittelbaren und geheimen Wahl. Aber auch vor allen Dingen für das passive Wahlrecht, das Sie besonders ansprechen – die Möglichkeit selbst zu kandidieren und gewählt zu werden – ist ein elementarer Bestandteil der repräsentativen Demokratie Deutschlands. Und letztlich profitiert ein Parlament sehr davon, wenn die Abgeordneten viele verschiedene Hintergründe und Perspektiven mitbringen.
Das Übergangsgeld für Abgeordnete soll den beruflichen Wiedereinstieg nach einem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag erleichtern und die Rückkehr in den im Vorfeld der Amtszeit ausgeübten Beruf bzw. die Aufnahme einer neuen Beschäftigung ermöglichen. Denn in der Regel geben Abgeordnete mit ihrem Einzug in den Bundestag den Beruf auf, den sie bis dato ausgeübt haben. Wer zum Beispiel freiberuflich oder selbstständig war, kann nach dem Ende der Amtszeit selten dort anknüpfen, wo er oder sie zuvor aufgehört hat. Und auch für diejenigen, die vorher als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, das heißt, abhängig beschäftigt waren, gilt: Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben Abgeordnete nicht.
Fähige und interessierte Personen sollten nicht von der Aussicht, anders als zum Beispiel Beamte, nicht auf ihre alte Position zurückkehren zu können, von der Bewerbung auf ein Bundestagsmandat abgeschreckt werden. Politik darf nicht nur von denen gestaltet werden, die es sich leisten können und wollen.
Darüber hinaus leistet das Übergangsgeld einen Beitrag dazu, die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu bewahren. Es ist wichtig, dass die Abgeordneten sich in ihrer Amtszeit auf die Ausübung ihres Mandats konzentrieren können – und sich nicht bereits um ihre berufliche Zukunft kümmern müssen und bestimmte Entscheidungen eventuell dadurch beeinflusst werden.
Um diese Unabhängigkeit zu garantieren, wird für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit für einen Monat ein zu versteuerndes Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt. Dies geschieht maximal 1 ½ Jahre lang. Bereits ab dem zweiten Monat werden dabei alle sonstigen Erwerbseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet. Das gilt auch für Einkünfte aus privaten Quellen. Vor diesem Hintergrund halte ich Übergangsgelder derzeit für ein sinnvolles Instrument, um eine größtmögliche Unabhängigkeit und Diversität des Parlamentes zu unterstützen.
Beim Thema Altersversorgung von Abgeordneten stimme ich Ihnen zu: Auch Bundestagsabgeordnete sollten eigene Beiträge für ihre Altersversorgung zahlen. Nachdem in der letzten Legislaturperiode eine unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts unter anderem auch Vorschläge für die zukünftige Regelung der Altersversorgung von Abgeordneten erarbeitet hat, muss in der kommenden Legislaturperiode im Bundestag die Diskussion über mögliche Arten der Ausgestaltung geführt werden. Ich hoffe, dass dabei eine angemessene Lösung gefunden wird und werde mich gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion dafür einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB