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Ernst Dieter Rossmann
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Frage von Arne T. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Arne T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Rossmann,

beim Lesen verschiedener Beiträge auf Profilen einiger Ihrer Kollegen ist mir eine Frage aufgefallen, die mich beschäftigt hat. Ich werde sie daher kopieren und Ihnen stellen.

Können Sie mir rational erklären, warum in Deutschland Hanfkonsumenten, die zum Eigenkonsum Cannabis anbauen mit drakonischen Strafen verfolgt werden, während fahrlässige Tötungen per Gesetz weniger hart verfolgt werden?

Mir ist bewusst, dass Sie weder Experte in Sachen Justiz noch inneren Angelegenheiten sind, allerdings sind Sie der für meinen Wahlkreis zuständige Abgeordnete.

Konkret geht es um die Mindeststrafen (vgl. hierzu §§ 222 StGB, 29 BtmG), bei §29 BtmG liegt ein Verbrechenstatbestand vor (bei normalem Wirkstoffgehalt kann die nichtgeringe Menge Wirkstoff bereits durch den Anbau einer einzigen Pflanze erreicht werden).

Da der Wahlkampf zur Bundestagswahl in meinem Kopf schon begonnen hat, bitte ich Sie noch folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie ist die Meinung der SPD-Fraktion hinsichtlich der EU-Entscheidung, die Wasserversorgung zu deregulieren? Ihre persönliche Meinung haben Sie ja zu meiner Zufriedenheit auf Ihrer Homepage kundgetan, aber wie sieht es bei den Parteifreunden, insbesondere den Abgeordneten in den Gremien der EU aus?

2. Wird die SPD bei einer rot-grünen Regierung für die Liberalisierung weicher Drogen votieren, wenn nein, werden dann wenigstens Drogen wie Alkohol und Nikotin (absolute Einstiegsdrogen) illegalisiert?

3. Bestehen Bestrebungen, das Wahlrecht bundesweit (oder aber auch nur in Schleswig-Holstein) auf 16 Jahre abzusenken, wie es unlängst in Hamburg geschehen ist? Meiner Meinung nach sollte man dann auch die Anwendung des Jugendstrafrechts auf bis 18 Jahre absenken, da die Legislative den Adressaten ja die entsprechende geistige Reife zubilligt (mir ist klar, dass einerseits das Wahlrecht auf Länderebene geändert, das Strafrecht nur auf Bundesebene zu ändern ist).

Ich habe natürlich noch weitere Fragen :)

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Thon,

vielen Dank für Ihre Fragen über die Webseite abgeordnetenwatch.de zu den Themen Drogenpolitik, Deregulierung der Wasserversorgung sowie dem Wahlrecht ab 16 Jahren.

Wie Sie schreiben, bin ich kein Experte für Justiz und Drogenpolitik, nach Rücksprache mit den zuständigen Experten meiner Fraktion möchte ich Ihnen aber gerne folgende Antwort geben: Für die SPD-Fraktion ist die Legalisierung von Cannabis oder auch die Einrichtung sogenannter Cannabis-Clubs nicht die Lösung des Problems. Bei einer Anhörung zur Cannabis-Legalisierung Anfang vergangenen Jahres haben die Experten bekräftigt, dass Cannabis keinesfalls eine harmlose Substanz ist. Auch die Erfahrungen in den Niederlanden zeigen, dass das Prinzip der Schaffung eines legalen Marktes zur Verdrängung des illegalen Marktes auch dort keineswegs ohne Folgeprobleme funktioniert hat. Problematisch ist hierbei vor allem die praktisch sehr schwierig umzusetzende Unterbindung der Weitergabe von Cannabis an Minderjährige.

Aus diesen Gründen setzt sich die SPD seit Jahren für eine Entkriminalisierung anstatt einer Legalisierung von Cannabis ein. Wir wollen hier eine bundeseinheitliche Geringe-Mengen-Regelung, da sich die Regelungen in den Ländern bisher zum Teil sehr deutlich unterscheiden. Auch die Verurteilungen in den jeweiligen Gerichtsbezirken unterscheiden sich zum Teil erheblich. Hier besteht bei der Strafverfolgung des Eigenkonsums eindeutig Handlungsbedarf. Eine Legalisierung von Cannabis fordern wir aber nicht und auch ein vollständiges Verbot von Alkohol und Nikotin ist nicht ratsam. An dieser Stelle setzen wir auf Prävention und Aufklärung und auch die bessere Durchsetzung von bestehenden Regelungen zum Nichtraucherschutz.

Was Ihre Frage zur öffentlichen Wasserversorgung angeht. ist die SPD-Position ganz klar: Wasser ist ein lebensnotwendiges Gut, welches in öffentlicher Hand bleiben soll. Eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Wasserversorgung muss Ziel guter Politik bleiben. Deswegen fordern wir als SPD-Fraktion, öffentliche Träger der Wasserversorgung - wie Stadtwerke oder kommunale Zweckverbände - aus dem Anwendungsbereich der entsprechenden EU-Richtlinie herauszunehmen. Es bringt keinen zusätzlichen Nutzen, gute und bezahlbare öffentliche Wasserversorgung dem Wettbewerb zu unterwerfen. Vielmehr droht, dass das Gewinnstreben durch zunehmende Privatisierungen in der Wasserversorgung zulasten der Qualität geht.

Unsere Positionen hierzu und auch insgesamt in Angelegenheiten der EU entwickeln wir immer auch im Austausch mit unseren Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament. Zusätzlich zu den oben genannten Gründen haben die SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament in einer Stellungnahme zu den Vorschlägen einer Richtlinie kürzlich erklärt:„Wir SPD-Abgeordnete werden auch weiterhin dafür kämpfen, dass öffentliche Wasserversorgung dauerhaft aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen wird. Sollte dies gegen die konservativ angeführte Mehrheit im Europäischen Parlament nicht gelingen, werden wir auch bei der Plenarabstimmung gegen die gesamte Richtlinie stimmen!“

Anbei finden Sie außerdem den Antrag der SPD-Fraktion „Kommunale Versorgungsunternehmen stärken - Formale Ausschreibungspflicht bei Dienstleistungskonzessionen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen“ (Bundestagsdrucksache 17/12519) als PDF-Dokument.

Die Diskussion um das Wahlrecht ab 16 ist sicherlich eine wichtige Debatte, die mich als Bildungspolitiker auch ganz persönlich interessiert. Ich glaube, dass es auf jeden Fall richtig ist, dass es in mehreren Bundesländern wie auch Schleswig-Holstein bereits jetzt für 16-jährige möglich ist, ihre Stimme bei Kommunalwahlen abzugeben. Auch das Wahlrecht ab 16 auf Landesebene in Bremen, Brandenburg und wie jetzt auch in Schleswig-Holstein halte ich grundsätzlich für gut und hoffe sehr, dass dieses wirklich dazu beiträgt, das Interesse an politischen Prozessen auch bei jungen Menschen dauerhaft zu erhöhen. Was das Wahlrecht ab 16 auf Bundesebene angeht, bin ich der Meinung, dass wir uns zunächst die Erfahrungen auf Landesebene anschauen und dann entsprechen handeln sollten. Andererseits gibt es einen gültigen SPD-Parteitagsbeschluss aus dem Jahre 2011, der ein Wahlrecht ab 16 auf Bundesebene fordert. Um Ihre Frage also klar zu beantworten: Ja, Bestrebungen für das Wahlrecht ab 16 gibt es. Ob und wie genau dieses Vorhaben aber bereits in der kommenden Wahlperiode umgesetzt werden kann, vermag ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu sagen.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Ernst Dieter Rossmann