Frage an Ernst Dieter Rossmann von Werner B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Rossmann!
Seit mehr als 20 Jahren haben wir nun die deutsche Einheit.
Finanziert wird sie immer noch durch den Soli als Zuschlag zur Einkommenssteuer.
Da stellt sich die Frage: Ist die deutsche Einheit denn nicht für alle geschaffen und müssten die Kosten demzufolge nicht auch von allen getragen werden? Warum denn nur von den Einkommensteuerzahlern und nicht auch von den millionen Nicht-Einkommensteuerzahlern wie z.B. Schüler, Studenten, Azubis,Harz IV-Empfängern, Grundsicherungsempfängern, Geringverdienern, usw.? All diese Personenkreise partizipieren doch auch auf irgendeine Weise von der deutschen Einheit - wenn sie auch nicht gerade materielle Vorteile davon haben mögen. Das haben aber von den Einkommensteuerzahlern auch nur wenige, "Otto Normalverbraucher" jedenfalls auch nicht, aber er muss zahlen - und das ist ungerecht!
Daher meine Frage: Wie stehen Sie zu dieser Argumentation, was haben Sie ihr entgegenzusetzen und welche Möglichkeiten haben Sie, um das Thema aus obiger Betrachtungsweise parlamentarisch in Gang zu setzen -auch wenn das Thema Abschaffung möglicherweise bereits mehrfach diskutiert worden sein mag, denn die Ungerechtigkeit ist uns immer noch erhalten geblieben.
Sehr geehrte Herr Becher,
herzlichen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch.de zum Thema Finanzierung des Solidarpaktes bzw. des Solidaritätszuschlags.
Zunächst einmal eine Klarstellung zu Beginn: Der Solidaritätszuschlag und der Solidarpakt sind zwei verschiedene Begriffe. Der Solidarpakt ist eine besondere Transferleistung im Rahmen des Länderfinanzausgleichs für Sonderlasten und Kosten aus der Wiedervereinigung. Der Solidarpakt I (1995-2004) reichte nicht aus, um die neuen Bundesländer den Standards der alten Bundesländer anzupassen, deshalb wurde 2001 der Solidarpakt II beschlossen. Dieser trat 2005 in Kraft und läuft bis 2019. Der Solidaritätszuschlag wird als Ergänzungsabgabe zur Einkommens-, Kapitalertrags- und Körperschaftssteuer in Ost und West bezogen. Dieser Solidaritätszuschlag ist nicht zweckgebunden für Investitionen in den neuen Bundesländern, jedoch wurde das Geld diesen im Solidarpakt II bis 2019 zugesagt. Die Frage nach der Aufkündigung des Solidarpaktes II wird zunehmend in den Medien und in der Politik diskutiert.
Für mich ist dabei nicht die Aufrechnung zwischen Ost und West wichtig, sondern finanziell schwachen Kommunen dauerhafte verlässliche Hilfen zu geben. Dies gilt sowohl für die Regionen in West-Deutschland, die unter den Folgen des Strukturwandels leiden, als auch für die neuen Bundesländer, die immer noch auf eine finanzielle Unterstützung angewiesen sind.
Sie haben Recht, dass die Deutsche Einheit für alle Bundesbürger geschaffen ist und alle die Möglichkeit haben, daran zu partizipieren, auch wenn der Solidaritätszuschlag nur von den Einkommensempfängern finanziert wird. Sie machen den Vorwurf, dass Nicht-Einkommensteuerzahler, die Deutsche Einheit nicht mit finanzieren und dass dieses ungerecht sei. Hierzu bitte ich zu bedenken, dass Schüler/-innen, Studierende, Auszubildende, Hartz-IV-Empfänger/-innen, Geringverdienende usw. entweder kein Einkommen oder ein so geringes haben, dass sie unter dem Steuerfreibetrag liegen. Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommenssteuer gezahlt wird bzw. bei Angestellten keine Lohnsteuer abzuführen ist, lag in den Jahren 2010,2011 und 2012 bei 8.004€ im Jahr. Es ist ein Grundsatz unseres Sozialstaates, dass Menschen, die kein oder kaum Einkommen haben, auch keine Steuern zahlen müssen, denn sie würden dadurch noch weniger für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung haben. Die SPD war auch schon immer für das Prinzip „starke Schultern müssen mehr tragen als schwache“. Deshalb sind wir nach wie vor dafür, dass Menschen mit höherem Einkommen und Vermögen mehr Steuern zahlen müssen als Geringverdiener.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen in Bezug auf Ihre Frage einige Hinweise geben und meine Position deutlich machen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB