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Ernst Dieter Rossmann
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Frage von Sascha A. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Sascha A. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Dr. Rossmann,

Es existiert noch eine Altersbegrenzung beim BAFöG-Bezug, er liegt bei der Vollendung des 30. Lebensjahres. Es gibt aber heute mehr denn je die Forderung an die Arbeitnehmer sich fortzubilden, um mit den Anforderungen Schritt zu halten. Ohne die Altershürde hätten mehr Menschen eine 2. Chance, sich weiter- oder neuzuqualifizieren und einen Neustart in einem heute gefragten Beruf zu unternehmen. Dies wäre auch eine kleine aber sinnvolle Maßnahme gegen die Arbeitslosigkeit und den oft titulierten Fachkräftemangel.

Besteht die politische Chance, bald eine Abschaffung der Altersbegrenzung für den BAFöG-Bezug zu erreichen? Was ist ihre Meinung zu der Frage und wie schätzen sie die Ansicht ihrer Partei dazu ein?

Portrait von Ernst Dieter Rossmann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Apazeller,

herzlichen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch, in welcher Sie die derzeitige Altersbegrenzung beim BAföG-Bezug ansprechen.

Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP hat in der letzten BAföG-Novelle die Altersgrenze für ein Masterstudium auf 35 angehoben. Dies reicht der SPD-Bundestagsfraktion nicht. Bereits im März des vergangenen Jahres haben wir einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht (BTDrs. 17/884), in dem wir die Anhebung allgemein auf 35 Jahre und für ein Master-Studium auf 40 Jahre fordern. Ich habe Ihnen den Antrag zur Kenntnis beigefügt.

Die bisher von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Altersgrenze nur für das Master-Studium ist angesichts der veränderten Bildungsbiographien mit zunehmend individuellen Bildungswegen nicht mehr zeitgemäß. Bedauerlich finden wir auch, dass die Bundesregierung das angekündigte Weiterbildungsdarlehen der KfW immer noch nicht auf den Weg gebracht hat. Dieses Darlehen wäre für fortbildungswillige Erwachsene im akademischen Bereich wenigstens eine gute Übergangslösung gewesen.
Eine vollständige Aufhebung der Altersbegrenzung beim BAföG wird für die Zukunft zu diskutieren sein. Sie könnte insbesondere im Rahmen eines Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes vorstellbar sein, bei dem sowohl das BAföG als auch das Meister-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz = Förderung nicht-akademischer Fortbildungen) zusammenfasst und in einem umfassenden Bildungsförderungsgesetz so erweitert werden, dass in allen Lebensphasen eine Nachqualifizierung – auch im akademischen Bereich – unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig ist. Gerade in der neuen Bachelor-Master-Struktur des Hochschulstudiums, in die ja bewusst auch Phasen der Berufstätigkeit einbezogen werden sollen, wird die Förderung von akademischer und nicht-akademischer Aus- und Fortbildung in allen Lebensphasen immer drängender.

In diesem Sinne sind wir auf dem Weg zur Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs mit Ihnen einer Meinung.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Dieter Rossmann