Frage an Ernst Dieter Rossmann von Karl S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr. Rossmann ,
ich bin 55 Jahre alt, seit meinem 15. Lebensjahr habe ich gearbeitet. Jetzt bin ich arbeitslos demnächst Harz IV. Dann muss ich meine private Rentenversicherung kündigen, meine Eigentumswohnung verkaufen wo ist denn da die Gerechtigkeit ?
Ich habe in den letzten Jahren in Nürnberg und in Paderborn gearbeitet. D.h. ich bin mobil
wie soll das alles weitergehen für die Rente bin ich noch zu jung.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider,
Sie müssen Ihre Eigentumswohnung nicht verkaufen, wenn sie nicht größer als 130 qm ist. Sie müssen Ihre zusätzliche Rentenversicherung auch nicht kündigen, wenn sie bstimmte Voraussetzungen erfüllt (Riester-Rente, Betriebsrente, die erst im Rentenalter einsetzt oder Vermögen zur Altersvorsorge bis zu einer bestimmten Höhe).
Für ältere Arbeitslose führt die Bundesregierung extra Programme durch, damit sie bessere Chancen auf eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt bekommen.
Senden Sie mir am besten über meine E-Mail-Adresse ernst-dieter.rossmann@bundestag.de Ihre Adresse. Dann sende ich Ihnen nach der Wahl weitere Infos dazu.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB