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Ernst Dieter Rossmann
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Frage von Guntram S. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Guntram S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Rossmann,

vergangene Woche sendete das ZDF einen Beitrag im "auslandsjournal" über das Wegschauen der Justiz beim Umgangsboykott alleinerziehender Mütter in unserem Nachbarland Östereich. Auch ich hatte den nicht wegzudiskutierenden Eindruck, dass in unserem Kreis Pinneberg das Jugendamt Mütter ganz gezielt deckt, wenn Umgang verhindert, hintertrieben oder boykottiert wird, ja Stellungnahmen bewusst so verfasst werden, dass Väter vor Gericht Nachteile erleiden.

Wie gedenken Sie in Zukunft Machtmissbrauch deutscher Jugendämter (bzw. deren MitarbeiterInnen) gegenüber Vätern zu begegnen, der im Übrigen schon seit vielen Jahren, wenn nicht Jahrzehnten von verschiedensten Institutionen, auch dem EuGH kritisch beobachtet wird?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Seiss,

herzlichen Dank für Ihren Hinweis auf einen Beitrag des ZDF-Auslandsjournals zum österreichischen Familienrecht und die Anmerkungen zur Arbeit des Jugendamtes in Pinneberg.

In der von Ihnen angesprochenen Sendung im ZDF-Auslandsjournal wurde das österreichische Familienrecht hinsichtlich der Umgangsregelungen und der entsprechenden Sanktionen bei Verstößen sehr kritisch bewertet. Ich kann nicht einschätzen, ob diese Darstellung zutreffend ist, jedenfalls erscheint sie mir etwas einseitig. Auch in Österreich als Unterzeichnerstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention besteht die Klagemöglichkeit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, so dass jedenfalls hier Regelungen auf nationalstaatlicher Ebene, die den Umgangsberechtigten faktisch rechtlos stellen würden, angegriffen werden könnten. Im Detail möchte ich als Nicht-Jurist die österreichischen Regeln allerdings nicht umfassend bewerten.

Das deutsche Recht stellt bei den Fragen des Umgangsrechts jedenfalls das Kindeswohl in den Mittelpunkt. Dies ist auch in §1626 BGB entsprechend festgelegt. Deshalb werden regelmäßig Umgangsregelungen gefunden, die den Umgang mit beiden Eltern vorsehen. Ich halte diese Regelung auch für sinnvoll und wünschenswert für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Auch die Möglichkeiten des familienrechtlichen Rechtsschutzes halte ich in Deutschland insgesamt für gut: Die entsprechenden Urteile und Beschlüsse können durch das Einlegen von Rechtsmitteln entsprechend überprüft werden. Die Verletzung des Besuchsrechts kann z.B. Sanktionen wie Geldbuße oder Zwangshaft nach sich ziehen.

Was das konkrete Handeln des Jugendamtes des Kreises Pinneberg angeht, so ist in meiner Sprechstunde durchaus schon mal Kritik diesbezüglich geäußert worden. Ich bitte dennoch um Ihr Verständnis, dass ich als Außenstehender und fachlich nicht Zuständiger diese Einzelfälle nicht bewerten kann und darf. Sollten Sie von kritischem Verwaltungshandeln betroffen sein, kann ich Ihnen nur raten, sich juristisch beraten lassen und dann entsprechend vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB