Frage an Ernst Dieter Rossmann von F.L. B. bezüglich Gesundheit
Gesundheit ist ein Menschenrecht. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und optimale Gesundheit.
Explodierende Gesundheitskosten und steigende Lohnnebenkosten sind die wichtigsten Faktoren für Massenarbeitslosigkeit und wirtschaftliche Stagnation. Daraus ergibt sich, dass die grundsätzliche Umstrukturierung des Gesundheitswesens Voraussetzung für die Lösung der sozialen Probleme unserer Zeit ist, insbesondere die Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit. Um diese Probleme zu beseitigen, ist es unabdinglich, eine sorgfältige Analyse der bestehenden Missstände des gegenwärtigen Gesundheitswesens vorzunehmen.
Unser Körper wird als Marktplatz einer Investment-Industrie missbraucht, die Krankheiten als Märkte für patentierte Medikamente und Konzernprofite ausweitet.
Das Gesundheitswesen ist unter öffentliche Kontrolle zu stellen und so eine wirksame, nebenwirkungsfreie und kostengünstige Gesundheitsversorgung für alle Menschen möglich zu machen.
Die Beendigung des Pharma-Geschäfts mit der Krankheit ist eine Voraussetzung zur Ausmerzung von Krankheiten. Diese klaren Maßnahmen werden Millionen Menschenleben retten und Milliarden Euro an Gesundheitskosten sparen.
Wie ist Ihre Meinung zu dieser Problematik?
F.L.Beyer
Sehr geehrte Frau oder sehr geehrter Herr Beyer,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail zum Thema Gesundheit.
Mit dem "Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" haben wir das Ziel gehabt, das hohe Niveau der Gesundheitsversorgung in Deutschland zu erhalten und die finanzielle Lage der Krankenkassen zu stabilisieren.
Die Zwischenbilanz zeigt, dass die Reform wirkt. Nach einem Defizit von rund 3,5 Milliarden Euro in 2003 erzielte die Gesetzliche Krankenversicherung 2004 einen Überschuss von vier Milliarden Euro und auch in 2005 wird ein deutliches Plus erwartet. So sind beispielsweise die Ausgaben für Arzneimittel 2004 um rund 2,5 Milliarden Euro gesunken, das sind 11% weniger als 2003.
Mit dem Überschuss können Schulden abgebaut und Beitragssätze gesenkt werden. Seit Jahresbeginn 2005 profitieren bereits 31,5 Millionen Versicherte von Beitragssenkungen. Ohne die Gesundheitsreform läge der durchschnittliche Beitragssatz bei rund 15 Prozent. Damit konnten wir einen wichtigen Schritt zur Senkung der Lohnnebenkosten und zur
Schaffung von mehr Arbeitsplätzen leisten.
Auch die Strukturreformen beginnen zu greifen. Zwischen den Krankenkassen entfaltet sich zum Nutzen der Versicherten mehr Wettbewerb. Bonusprogramme, hausarztzentrierte Programme und Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen sind erfolgreich angelaufen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Medizin hat Anfang des Jahres seine Arbeit mit dem Ziel aufgenommen, die
Vorrausetzungen für eine effizientere Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidend zu verbessern.
Mit dem Präventionsgesetz wollen wir die Gesundheit der Menschen nachhaltig verbessern. Prävention wird neben Behandlung, Rehabilitation und Pflege zur eigenständigen Säule im Gesundheitswesen ausgebaut.
Sie sprechen die Geschäfte der Pharmaindustrie an:
Die Ausgaben für Arzneimittel sind vor Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes überproportional gestiegen, ohne dass dies medizinisch zu begründen gewesen wäre. Deshalb haben wir steuernde Maßnahmen ergriffen, um die Effizienz der Versorgung in diesem Bereich zu erhöhen:
Dazu gehört z. B. die Weiterentwicklung des Systems der Festbeträge, bis zu deren Höhe ein Medikament von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird. Auf dem deutschen Arzneimittelmarkt gibt es eine Vielzahl von Arzneimitteln in vergleichbarer Qualität, mit vergleichbarer Wirkung und zum Teil auch identischer Zusammensetzung,
deren Preise aber sehr unterschiedlich sind. Unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten ist es nicht vertretbar, die gesetzliche Krankenversicherung mit den Kosten teurer Arzneimittel zu belasten, wenn auf der anderen Seite preisgünstigere und qualitativ
gleichwertige Präparate zur Verfügung stehen. Deshalb gibt es seit 1989 Arzneimittelfestbeträge, die die Versichertengemeinschaft vor überhöhten
Arzneimittelausgaben schützen. Wir haben diese Regelung weiterentwickelt, so dass es nun möglich ist, auch für patentgeschützte Arzneimittel Festbeträge zu bilden.
Bis zur Bildung der Festbetragsgruppen auch für patentgeschützte Arzneimittel musste die pharmazeutische Industrie der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2004 einen erhöhten Herstellerrabatt von 16 % anstatt der üblichen 6 % gewähren.
Nicht umsonst beschwert sich die Pharmaindustrie über gesunkene Umsätze.
Soweit meine Stellungnahme zu Ihrer E-Mail.
Auf meiner Homepage finden Sie auf der Seite "Aktuelles" eine Bilanz der SPD-Bundestagsfraktion zu unserer Gesundheits- und Sozialpolitik, der Sie nähere Informationen zu Ihrer Thematik entnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB