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Ernst Dieter Rossmann
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Frage von Hans-Joachim B. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Hans-Joachim B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Rossmann,
als Rentner erlebe ich im Bekanntenkreis immer wieder, dass Leute sich damit brüsten, nur einen Kleckerbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen; und die Ehefrau ist natürlich mitversichert. Der Beitrag basiert dann auf einer relativ kurzen Mitgliedschaft zur BfA während der Berufstätigkeit. Später sind sie dann ausgetreten (befreiende Lebensversicherung oder Selbständigkeit). Das ist gerade der wohlhabendere Teil, der dann natürlich durch Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte besser lebt als die eigentlichen Rentenbezieher. Warum lässt man so etwas durchgehen, wenn man dauernd etwas über fehlendes Geld in der gesetzlichen KV liest? Entweder wegen löcheriger Gesetze oder fehlendem Interesse seitens der Krankenversicherungen geht hier sicher ennorm viel durch die Lappen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Behrend

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Behrend,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Krankenversicherung der Rentner.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich zum Fall der Menschen aus Ihrem Bekanntenkreis wenig Konkretes sagen kann, da mir hierzu die notwendigen Fakten zur Beurteilung des Sachverhalts fehlen.

Grundsätzlich gilt, dass die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) eine Pflichtversicherung ist. In ihr werden Rentner und Rentenantragsteller versichert, wenn die so genannte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt ist. Die Vorversicherungszeit ist grundsätzlich erfüllt, wenn mindestens 9 Zehntel der 2. Hälfte des Erwerbslebens eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.

Im Fall eines Selbstständigen dürfte also eher das gegenteilige Problem eintreten, dass einfach die Vorversicherungszeit fehlt, um in die KVdR zu kommen, da eventuelle Beitragszeiten als Angestellter üblicherweise eher am Anfang einer Erwerbsbiographie eines Selbstständigen stehen. Wenn diese Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist, besteht nur die Möglichkeit einer freiwilligen Krankenversicherung für Rentner. Hier werden dann allerdings Mieten und Kapitaleinkünften in die Beitragsbemessung der Krankenversicherung mit einbezogen.

Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2003 wurde übrigens durch die damalige rot/grüne-Regierung dafür gesorgt, dass Kapitalabfindungen aus Direktversicherungen, die bei Vertragsschluss bzw. vor Eintritt des Versicherungsfalls (z.B. Eintritt in den Ruhestand, Erwerbsunfähigkeit) vereinbart oder zugesagt worden sind, der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Hier hat also eine Gleichstellung mit anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung stattgefunden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen zu den Fällen aus Ihrem Bekanntenkreis nichts Genaueres sagen kann. In der Stoßrichtung Ihrer Kritik stimme ich Ihnen jedoch zu. Der medizinische Fortschritt und der veränderte Altersaufbau der Gesellschaft erfordern mehr Solidarität, aus der sich niemand ab einer bestimmten Einkommensgrenze verabschieden darf. Die SPD will deshalb die Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung weiterentwickeln. Auch Gutverdienende, Beamte, Selbständige und Politiker werden dann in die solidarische Krankenversicherung einbezogen. Jede Kasse muss jeden und jede ohne Ansehen des Risikos versichern, jeder zahlt entsprechend seiner Leistungsfähigkeit. Die Beiträge zur Bürgerversicherung richten sich wie bisher nach dem Einkommen - bei Löhnen, Gehältern und Renten. Zusätzlich sollen auch Kapitalerträge zur Finanzierung herangezogen werden. So wird verhindert, dass sich so wie derzeit dem solidarischen System entziehen kann, wer gut verdient und gesund und jung ist. Mit der CDU war dies in der vergangenen Legislaturperiode leider nicht zu machen. Auch der Koalitionsvertrag der CDU/CSU/FDP-Regierung verheißt mit dem gewünschten Ausbau privater Zusatzversicherungen, dem Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung der GKV durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer und insbesondere dem angestrebten Wechsel auf einkommensunabhängige Arbeitnehmerbeiträge nichts Gutes für eine solidarische Gesundheitspolitik.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB