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Ernst Dieter Rossmann
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Frage von Hermann R. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Hermann R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Rossmann,

mich würde ihre Meinung zu dem Interview Ihres Parteikollegen Wiefelspütz in der "Berliner Zeitung" vom 6. 6. 2009 über das Thema "Ausweitung von Internetsperren" interessieren.
Mit solchen Aussagen kann man doch unmöglich eine Wahl gewinnen, weder die Europa-Wahl geschweige denn die Bundestagswahl.
Wer offen zum Verfassungsbruch auffordert und einer Zensur das Wort redet, kann sich doch nicht mehr wählbar sein.
Es reichen doch schon die dilletantischen Versuche der Familienministerin Frau v.d.Leyen im Internet eine Zensur unter dem Deckmantel der Unterbindung der Kinderpornographie zu etablieren, dann muss doch ein SPD-Bundestagsmitglied nicht noch "einen drauf geben".

MfG
Hermann Reher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reher,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch zu Internetsperren.

Soweit ich das nachvollziehen kann, hat die Berliner Zeitung im von Ihnen genannten Artikel meinen Fraktionskollegen Dieter Wiefelspütz falsch zitiert. Dies wurde mittlerweile auch korrigiert und von der Berliner Zeitung richtig gestellt: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0608/politik/0063/index.html .

Auch hier bei abgeordnetenwatch hat Dieter Wiefelspütz zum Artikel der Berliner Zeitung Stellung genommen ( http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_dieter_wiefelspuetz-650-5785--f192984.html#q192984 ).

Ich kann ihm in seinen dortigen Ausführungen nur zustimmen. Es muss darum gehen, dass Straftaten, die im Internet begangen werden, auch wirksam verfolgt werden. Eine darüber gehende Ausweitung der Internetsperren, wie es z.B. gerade aus der baden-württembergischen CDU gefordert wurde, steht jedoch nicht zur Debatte.

Wie ich schon als Antwort auf eine andere Frage weiter unten geschrieben habe: Mir selbst ist ein umfassender Schutz von Kindern wichtig. Dazu gehört die lückenlose Strafbarkeit der Verbreitung von Kinderpornographie sowie die entsprechenden Bemühungen, diese Verbreitung einzudämmen bzw. zu unterbinden. Ich stehe insofern den Vorschlägen der Bundesregierung zur Sperrung kinderpornographischer Seiten im Internet grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Wir haben auf Druck der SPD-Fraktion Ende Mai eine Anhörung zum aktuellen Gesetzentwurf zu Internetsperren durchgeführt, die auch noch einmal einige Schwachpunkte des Gesetzes aufgezeigt hat. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird gerade geprüft, an welchen Stellen der Gesetzentwurf in datenschutz- und verfahrensrechtlicher Hinsicht verbessert werden kann.

Letztlich haben wir hier eine Auseinandersetzung, bei der sich zwei Rechtsgüter, das Ziel der Bekämpfung von Kinderpornographie einerseits und die Informationsfreiheit andererseits gegenüber stehen. Natürlich muss hier jetzt abgewogen werden und beide Rechtsgüter in ein angemessenes Verhältnis gebracht werden. Mit Zensur hat das meiner Einschätzung nach aber nichts zu tun. Mir ist es jedenfalls wichtig, dass sowohl das Thema Kinderpornographie als auch das freie Internet mit der gebotenen Sensibilität behandelt werden. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich nicht ausschließen.

Ich hoffe, ich konnte damit Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Dieter Rossmann