Frage an Ernst Dieter Rossmann von Marvin F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Rossmann,
macht es Sie auch betroffen, wenn pauschaul der Eindruck entstehen sollte, dass es Menschen gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornografischen Inhalten sträuben?
(So gesagt von Minister zu Guttenberg am 08. Mai 2009 in der ARD zu der e-Petition an den Bundestag. Nachzuhören auf: http://www.tagesschau.de/inland/petition106.html )
Haben Sie, oder werden Sie sich die Zeit nehmen, die gut 8 Zeilen Petitionstext zu lesen?
Herr zu Guttenberg hielt dies anscheinend nicht für nötig.
Was ist ihre Haltung im Generellen zum Thema der untransparenten Verschleierung von Internetseiten?
Für mich, einen Mitzeichner der Petition und deswegen als Kinderschändertolerierer und "nicht zivilisierten Menschen" betitelten Wähler, ist es sehr wichtig zu wissen, ob sich die von mir beauftragten Politiker ernsthaft mit den Thema beschäftigt haben!
Mit freundlichem Gruß,
Marvin Frick
Sehr geehrter Herr Frick,
vielen Dank für Ihre Fragen zum laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Telemediengesetzes bzw. zur Sperrung der kinderpornographischen Seiten im Internet.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass es zum Gesetzentwurf am 27. Mai eine Anhörung des Wirtschaftsausschusses geben wird. Der Gesetzentwurf wirft zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen auf, die wir in einem transparenten parlamentarischen Verfahren erörtern müssen. Damit können wir auch die in Teilen der Internet-Community aufgeworfenen Kritikpunkte, die ihren Ausdruck in einer stark beachteten E-Petition gefunden haben, angemessen einbeziehen und erörtern. Da ich selbst kein Fachmann bin, was die technische Ausgestaltung der geplanten Internetsperren angeht, und diese ja gerade was die Sinnhaftigkeit und Effektivität angeht, in der öffentlichen Debatte auch kritisiert werden, bin ich auf das Ergebnis dieser Anhörung gespannt. Mir selbst ist hierbei ein umfassender Schutz von Kindern wichtig. Dazu gehört die lückenlose Strafbarkeit der Verbreitung von Kinderpornographie sowie die entsprechenden Bemühungen, diese Verbreitung einzudämmen bzw. zu unterbinden. Ich stehe insofern den Vorschlägen der Bundesregierung grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.
Letztlich haben wir hier eine Auseinandersetzung, bei der sich zwei Rechtsgüter, das Ziel der Bekämpfung von Kinderpornographie einerseits und die Informationsfreiheit andererseits gegen-über stehen. Natürlich muss hier jetzt abgewogen werden und beide Rechtsgüter in ein angemessenes Verhältnis gebracht werden. Es ist aber nicht zielführend und einer Versachlichung der Debatte auch abträglich, wenn die Unterzeichner der E-Petition diffamiert werden, wie dies leider durch Bundeswirtschaftsminister Guttenberg und einige Abgeordnete der CDU/CSU geschehen ist.
Mir ist es wichtig, dass sowohl das Thema Kinderpornographie als auch das freie Internet mit der gebotenen Sensibilität behandelt werden. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich nicht ausschließen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird insbesondere zu prüfen sein, an welchen Stellen der Gesetzentwurf in datenschutz- und verfahrensrechtlicher Hinsicht verbessert werden kann.
Eins ist allerdings klar: Auch wenn sich der Bundestag entscheidet, dem Vorschlag der Bundesregierung hier zu folgen, braucht es mehr, um Kinderpornographie effektiv zu bekämpfen. Die SPD-Fraktion hat dazu mit einem Anfang Mai beschlossenen 10-Punkte-Plan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ein umfassendes Konzept mit weiteren konkreten Maßnahmen vorgelegt. Ich habe Ihnen das Dokument unten verlinkt.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Dieter Rossmann