
(...) ursprünglich wollte der Gesetzgeber im Hinblick auf den wirtschaftsbezogenen Charakter der gemeindlichen Umsatzsteuerbeteiligung an verschiedene betriebliche Merkmale (Löhne, Sachanlagen usw.) anknüpfen. Es hat sich aber herausgestellt, dass sich daraus keine belastbare Verteilungsschlüssel ermitteln lassen. (...)