Frage an Ernst Bahr von Jens S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bahr,
wie stehen Sie zu den Zensurmaßnahmen aus dem Hause der Familienministerin und des BKAs sowie des nun bald folgenden neuen Telemediengesetzes welches, dass MItloggen und die Weiterleitung der Daten an das BKA ermöglichen soll?
Sehr geehrter Herr Stroede,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Internet eröffnet ungeahnte Möglichkeiten, die das Leben der Menschen bereichern und erleichtern. Es eröffnet aber auch Möglichkeiten, von denen der Gesetzgeber vor dem Internetzeitalter nichts ahnen konnte.
Wie jede gute Errungenschaft der Technik, kann auch dieses Medium mit krimineller Energie genutzt werden. Als Plattform für den abscheulichen Handel mit Kinderpornografie, als Informationsdrehscheibe für den internationalen Terrorismus, als Anleitung zum Bombenbau, als Mittel für betrügerische Machenschaften und so weiter.
Wie in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, muss auch in diesem digitalen Raum unser Recht gelten und es muss Mittel geben, mit denen die Einhaltung der Gesetze und eine eventuelle Strafverfolgung garantiert werden können. Natürlich muss dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben und es darf zu keiner Beschneidung der Persönlichkeitsrechte kommen. Die Zugänge zu Internetseiten, die zu strafbaren Handlungen aufrufen, die die nationale Sicherheit gefährden oder auf denen mit dem Unrecht, das Kindern angetan wurde, Geld verdient wird, müssen jedoch geblockt werden können. Zur Verhinderung oder zum Nachweis von Verbrechen, muss es Möglichkeiten der Nachverfolgbarkeit von Daten oder Bewegungsprofilen im Internet geben können, wenn hinreichende Verdachtsmomente bestehen.