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Frage von Thomas V. •

Frage an Ernst Bahr von Thomas V. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bahr,

wie ich aus Ihren Ausführungen ersehen habe, unterstützen Sie das
angestrebte Gesetz zur Sperrung von Internetseiten mit
kinderpornografischem Inhalt.

Nun meine Fragen an Sie:

1. Wie kann es sein, dass kein Richter über die Rechtmäßigkeit der jeweiligen Sperre entscheiden muss, damit das BKA nicht "fälschlicherweise" auch legale Seiten sperrt?

2. Warum werden diese Seiten auf eine Sperrliste gesetzt und nicht sofort abgeschaltet, auch wenn dies nahezu immer möglich wäre (siehe Aktion der Organisation Carechild: 20 Seiten abgeschaltet binnen 24h)?

3. Was passiert, wenn jemand einen Virus auf seinem Rechner hat, der unbemerkt DNS und HTTP Anfragen auf gesperrte Seiten durchführt und dadurch mit einer Strafverfolgung zu rechnen hat?

4. Was passiert, wenn jemand auf einen Link klickt (z.B. Spam Mail) und dadurch auf der STOPP- Seite landet? Denn auch hierbei muss der Bürger bei dem geplanten Gesetz mit einer Strafverfolgung rechnen.

4. Wie wollen Sie Menschen rehabilitieren, bei denen dank eines Virus oder einer Spam Mail und der dadurch durchgeführten Strafverfolgung/Hausdurchsuchung das Leben zerstört wurde?

5. Wie wollen Sie ohne Kontrollorgane garantieren, dass nicht wie bei allen bekannt gewordenen Listen anderer Länder legale aber politisch unerwünschte Inhalte gesperrt werden (was einer Zensur gleichkäme!)?

6. Wollen Sie wirklich mit dem BKA eine staatliche Internet-Zensurbehörde einrichten, die keinerlei Kontrollorganen untersteht und geheime, undurchsichtige und unkontrollierbare Sperrlisten erstellt?

7. Möchten Sie wirklich in einem Land leben, in dem man Angst hat auf einen unbekannten Link zu klicken, weil man nicht wissen kann, ob man das STOPP- Schild zu sehen bekommt und einem dadurch eine Hausdurchsuchung droht? Damit wäre die Informationsfreiheit für den Bürger schon aus Angst vor den möglichen Konsequenzen abgeschafft.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Vogt

( ein besorgter Bürger )

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Vogt,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Gesetz zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt.

Zu 1.

Die Fälle, in denen es um kinderpornografische Darstellungen geht, sind so eindeutig, dass es für die spezialisierten BKA-Beamten möglich ist, eine strafbare Handlung zu erkennen. Wenn ein Räuber mit gezogener Waffe vor einem Bankschalter steht, wird auch jeder Streifenpolizist in der Lage sein, das als strafbare Handlung einzustufen. Es geht dabei schließlich nicht um eine Verurteilung oder die Festlegung des Strafmaßes. Das liegt natürlich in den Händen der Justiz.

Zu 2.

Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internprovidern heruntergenommen. Dieser direkte Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Deshalb ist es notwendig, den Zugang zu entsprechenden kinderpornographischen Internetangeboten von Deutschland aus zu sperren.

Zu 3., 4., 7

Der Gesetzentwurf wirft zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen auf, die wir in einem transparenten parlamentarischen Verfahren erörtern müssen. Damit können wir auch die in Teilen der Internet-Community aufgeworfenen Kritikpunkte, die ihren Ausdruck in einer stark beachteten E-Petition gefunden haben, angemessen einbeziehen und erörtern. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich nicht ausschließen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir insbesondere prüfen, an welchen Stellen der Gesetzentwurf in datenschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht verbessert werden kann.

Zu 5.

Es geht ausschließlich um die Frage, ob die Inhalte der Internetseiten legal oder illegal sind.

Zu 6.

Die Internetseiten werden nach festgelegten Kriterien durchsucht. Außerdem agiert das BKA nicht losgelöst von andren staatlichen Institutionen, die auch Kontrollfunktionen übernehmen.

Mit freundlichem Gruß

Ernst Bahr