Frage an Ernst Bahr von Michael P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr MdB Bahr,
- ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort vom heutigen Tage !
Im Nachgang gebe ich Ihnen (nachstehend) die Antwort des MdB Dr. Terpe (B-90/Grüne) zu den selben Fragen als eine weitere "Orientierungshilfe" bekannt :
(Zitat:)
In der Beschlussbegründung des Petitionsausschusses zu Ihrer Petition heißt es:
"Der Petitionsausschuss überweist die Petition dennoch dem Bundesfinanzministerium, soweit es um die vollmachtlose Vertretung durch den genannten Rechtsanwalt geht. Auch aus Sicht des Petitionsausschusses erscheint es fragwürdig, dass diejenige Person, zu deren Gunsten letztendlich der notariell beglaubigte Kaufvertrag geschlossen wurde, auf Seiten der verkaufenden BVVG handelte. Auch wenn damit Verkäufer und Käufer nicht formell identisch gewesen sind, ist es durchaus nachvollziehbar, dass für Dritte der Anschein von "Vetternwirtschaft" entstehen muss. Insbesondere weil es sich hier um den Verkauf verbilligten Landes handelte, hätte dieser Anschein von vornherein verhindert werden müssen".
Der Petitionsausschuss teilt also ganz offensichtlich Ihre Auffassung bezüglich der Fragwürdigkeit der vollmachtslosen Vertretung durch den genannten Rechtsanwalt. Ich hoffe, dass die Bundesregierung aufgrund der Überweisung diesen Fall noch einmal prüft und für die Zukunft eine Regelung trifft, die solche möglichen Interessenverquickungen ausschließt...."
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dr. H. T.
Meine Fragen:
1. Wird die Regierung, d.h. auch IHRE für das Finanzressort zuständige SPD, diese vollmachtlose Vetternwirtschaft der BVVG auf Basis der Überweisung des Pet.-Ausschusses aufrollen und dann abstellen?
- Diese vollmachtlosen BVVG-Vetternverträge wurden vom EALG-Fachanwalt (und vormaligen Vorstand) des Lobbyverbandes AfA ausgefertigt . > DAS IST NUR DIE SPITZE DES EISBERGS!
2. Warum werden AfA-Mitglieder vor dem Gesetz (EALG) "exklusiv" ungleich behandelt (s. Link) ? - http://www.afa45-49.de/index6.htm
3. Stoppen Sie diese AfA-BVVG-Machenschaften???
MfG
M. Pfeiffer
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
ich beziehe mich auf die Stellungnahme, die ich auf meine Anfrage hin vom Bundesministerium der Finanzen erhalten habe. Demnach liegen keine Anhaltspunkte vor, dass im von Ihnen vorgetragenen Fall strafbare bzw. regelwidrige Handlungen vorliegen. Da es sich zudem um eine erbrechtliche Angelegenheit handelt, ist diese gegebenenfalls vor einem Zivilgericht zu klären. Jedoch teile ich nicht die im selben Schreiben vorgetragene Rechtfertigung des Ministeriums, dass das Auftreten vom vollmachtslosen Vertreter im von Ihnen genannten Kaufvertrag zulässig ist. Dies halte ich in der Tat moralisch für nicht vertretbar.
Ihr Empfinden einer Benachteiligung kann ich verstehen. Die Bodenverwertung in den Neuen Bundesländern ist ein schwieriges und sensibles Thema. In den ersten Jahren der Deutschen Einheit ist es in diesem Zuge leider auch zu Fällen von Vorteilsannahmen und Vorteilsgewährungen gekommen, die in der Regel auch geahndet wurden. Doch das Verfahren der Bodenverwertung ist heute nicht mehr mit dem der frühen Neunziger Jahre zu vergleichen. Mittlerweile wird nach einem transparenten und gesetzlich geregelten System gehandelt, das solche Zuwiderhandlungen verhindert.
Angesichts der Verhandlungen zu einer Aktualisierung des Flächenerwerbsänderungsgesetzes, die die SPD- und die CDU/CSU-Fraktionen seit Monaten führen, kann ich der SPD Objektivität und Souveränität zusprechen. Das Bundesministerium der Finanzen wehrt jegliche Besserstellung der Alteigentümer ab, weshalb ich Ihren Vorwurf an das Ministerium zurückweise.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Bahr