Frage an Ernst Bahr von Arne S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bahr,
am kommenden Freitag, den 11.04.2008, wird das Parlament über den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte abstimmen. Dieser Entwurf wird von den Parteien und großen Teilen der Bevölkerung recht kritisch aufgenommen, da er als Ausdruck der Lobbyistentätigkeit der Musikindustrie gewertet und eine Kriminalisierung großer Teile von Internetusern befürchtet wird. Wie stehen sie diesem Problem als Vertreter der Bürger ihres Wahlkreises gegenüber, die bekanntlich nicht als Vertreter der Musikindustrie zu sehen sind.
M.f.G.
Arne Schumacher
Sehr geehrter Herr Schumacher,
in einer Informationsgesellschaft setzt sich mehr und mehr die Erkenntnis durch, dass das Recht des geistigen Eigentums gleichwertig neben dem Recht des Sacheigentums steht und es eine Aufgabe der Rechtswissenschaft darstellt, neben den Unterschieden zwischen Patent-, Marken- und Urheberrecht stärker die gemeinsamen Strukturen in einem Gesetzbuch bis hin zu einem „Allgemeinen Teil des geistigen Eigentums“ herauszuarbeiten.
Wegen der leichten Umlauffähigkeit geistiger Güter, gerade von Musikstücken, die mit ihrer erstmaligen Nutzung oder Verwertung in der Regel der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, kommt es in den Staaten, die selbst keinen oder nur einen unzureichenden Schutz des geistigen Eigentums vorsehen, vielfach zu Nachahmungen, Produktpiraterie und illegaler Vervielfältigung. Die unter dieser Ausnutzung der geistigen Güter produzierten Waren werden anschließend dem weltweiten Handel zugeführt und verursachen damit erhebliche wirtschaftliche Schäden. Interesse an einem wirksamen internationalen Schutz des geistigen Eigentums haben vor allem die Musikproduzenten, egal ob groß oder klein.
Einen wie sie es nannten „Ausdruck von Lobbyistentätigkeit der Musikindustrie“ kann ich nicht erkennen und bitte Sie um Verständnis für beispielsweise Newcomer-Musikgruppen oder Independent-Labels, die sich ihre geistigen Eigentumsrechte an ihrer produzierten Musik sichern wollen und dadurch können. Ich werte den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte daher eher als Ausweitung des Schutzes, nicht als „Kriminalisierung von Internetusern“.
Mit freundlichem Gruß
Ihr
Ernst Bahr, MdB