Frage an Erika Steinbach von Andreas T. bezüglich Recht
Frau Steinbach,
welche Erfolge gibt es durch die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen in Frankfurt? Ist durch die Videoüberwachung schonmal ein unbescholtener Bürger in die Bredoullie geraten?
Sehr geehrter Herr Tümmler,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Videoüberwachung. Ein unbescholtener Bürger muß die Videoüberwachung nicht fürchten, ein Dieb oder Verbrecher hingegen schon. Die Daten werden lediglich zur Strafverfolgung herangezogen, ansonsten verhindert unsere strenge Datengesetzgebung eine Weitergabe dieser. In der Vergangenheit hat sich die Videoüberwachung als geeignetes und verhältnismäßiges Mittel bewiesen, insbesondere präventiv.
Übrigens: Als vor wenigen Wochen meinem Bundestagskollegen Ströbele von den Grünen sein Fahrrad vor dem Reichstagsgebäude gestohlen wurde, wandte er, der erklärte Gegner der Videoüberwachung, sich umgehend an die Sicherheitsbehörden des Reichstages, um Einblick in die Videobänder zu erhalten….
Mit freundlichen Grüßen
Erika Steinbach