Frage von Irene S. • 25.05.2008
Frage an Erika Steinbach von Irene S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Steinbach,
in dem Beschluss heist es wie folgt:
Beim Nachzug von Ehepartnern wird ein Mindestalter von 18 Jahren eingeführt und Deutschkenntnisse verlangt. Dieses Instrument soll insbesondere junge Ausländerinnen vor Zwangsverheiratung schützen.
Hier würde mich interessieren, ob dies nur den Nachzug der Ehepartner zu ihrem anderen ausländischen in Deutschland lebenden Ehepartner betrifft oder ob es auch bedeutet, wenn ein Ausländer zu seinem deutschen Ehepartner umzieht, dass dieser A1 Deutschkenntnisse vor der Einreise haben muss?
Danke für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Irene Shafqat