Frage an Erika Steinbach von Dieter K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Steinbach,
das Erbschaftssteuergesetz wird überarbeitet. Ich leben mit meinem schwerbehinderten Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Ich würde gerne für meinen Partner Vorsorge treffen, denn er wird später einmal als Schwerbehinderter keine ausreichende Altersvorsorge haben. Wir haben eine gemeinsame Eigentumswohnung gekauft, die uns beiden je zur Hälfte gehört. Wenn einer von uns beiden stirbt, so haben wir nicht wie ein Ehepaar den gleichen Freibetrag im Erbschaftssteuerrecht, sondern nur ca. 5000 Euro.Das bedeutet, dass die Wohnung in jedem Fall verkauft werden muss, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen. Bisher wurden Immobilien steuerlich weniger stark besteuert als Geldvermögen. Das wird sich ändern, so dass sich die Situation für ein gleichgeschlechtliches Paar noch verschlechtern wird. Finden Sie es gerecht, dass zwei Menschen, die für einander einstehen, genauso behandelt werden, wie wenn die Wohnung an einen wildfremden Menschen vererbt wird? Meinen Sie nicht, dass es hier ein Ungleichgewicht zwischen Pflichten und Rechten gibt? Ihre Partei verhinderte in der Vergangenheit, dass wir dieses Recht erhalten. Welche Position werden Sie bei der Überarbeitung des Erbschaftssteuerrechtes einnehmen? Beenden Sie die Diskriminierung.
Sehr geehrter Herr Kaufmann,
bitte Senden Sie Ihre Anfrage mit Ihrer vollständigen Anschrift über die e-mail-Adresse erika.steinbach@bundestag.de oder an die Postadresse
Erika Steinbach, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Dr. Gunnar Digutsch