Frage an Erika Steinbach von Ansgar K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Steinbach,
es steht die Novelle des Telekommunikationsgesetzes an und wie es aussieht arbeitet eine fleißige Lobby daran, Telekommunikationsdaten wie Email-Verkehr, Webseitenbesuche und Telefonate eines Zeitraums von 6 Monaten nicht nur für die Justiz und Geheimdienste, sondern auch für zivilrechtliche Zwecke zugänglich zu machen.
Wie werden Sie sich in der Abstimmung verhalten? Würden Sie es begrüßen, wenn Bewegungsprofile aller Verkehrsteilnehmer für ein halbes Jahr aufgezeichnet werden würden? Warum speichert die Post nicht präventiv alle Briefzustellungen? Oder die Kontobewegungen aller Öff. Dienstler, Beamten und Politiker um präventiv Korruption vorzubeugen und auffällige Zahlungsströme zu identifizieren? Wer nichts zu verbergen hat kann dem sicherlich bedenkenlos zustimmen oder sehen Sie das anders?
Einen derartigen unverfrorenen Eingriff in meine Privatsphäre wie diesen Entwurf des Telekommunikationsgesetzes habe ich bislang nicht erlebt. Die Krönung ist, daß jeder kleine Anwalt bei angeblichen Urheberrechtsverletzungen auch auf diese Daten zugreifen will. Sie können in einer ruhigen Minute überlegen, wieviele lustige Clips im Internet möglicherweise einem Urheberrecht unterliegen könnten (irgendwer hat den Clip erschaffen) und wie schnell sich Anwälte finden, die per einfachem Zugriff auf die Vorratsdatenspeicherung per Abmahnung daraus ein Geschäft machen. Eine fünfstellige Zahl an Abmahnungen samt 50 Euro pauschalem Schadensersatz für den Inhaber und ein paar hundert Euro für den Anwalt wecken Begehrlichkeiten.
Ich drohe ungerne (weil es ist letztlich mangels Masse eine leere Drohung), aber wenn das Gesetz so durchgeht haben Sie einen Nichtwähler mehr. Und jemanden, der sofort spendet um dieses Gesetz auf seine Verfassungskonformität prüfen zu lassen.