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Erika Steinbach
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Frage von Dieter K. •

Frage an Erika Steinbach von Dieter K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Steinbach.

Ich danke für Ihre Auskunft, die mich aber nicht zufrieden stellt. Wie ist diese Haltung mit dem Diskriminierungsverbot wegen sexueller Identidät nach EU-Recht vereinbar? Wie ist diese Haltung mit dem Grundgesetz vereinbar, dass alle Menschen gleich sind. Diese Haltung ist untragbar und stellt eine vehemente Diskriminierung dar. Im Falle von Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit muss jeder der beiden Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft für den anderen aufkommen, nach Hartz IV bekäme der Arbeitslose keine Unterstützung. Obwohl dann zwei Personen von einem Gehalt leben, würde dies steuerlich in keinem Fall berücksichtigt. Das Bundesverfassungsgesetz hat bereits festgestellt, dass es ein Ungleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten gibt. Welchen Schaden nimmt eine heterosexuelle Ehe konkret, wenn ich da an Ihre Regierungschefin denke, die ebenfalls eine kinderlose Ehe führt, wenn man einem gleichgeschlechtlichen Paar diese steuerliche Gleichstellung gewährt. Spanien und die Schweiz haben jüngst vorgemacht, wie eine Vermeidung von Diskriminierung im 21. Jahrhundert aussehen kann, Kanada ist dem gefolgt. Erwartet die CDU, die sich ja auch gegen das Antidiskriminierungsgesetz wendet, erst ab, bis Musterklagen in Karlsruhe anhängig sind oder gar vor dem Europäischen Gerichtshof? Ihr Parteiprogramm gibt keine zufriedenstellende Auskunft, aber die Haltung zeigt, wie ernst es der CDU wirklich mit der Vermeidung von Diskriminierung ist.

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