Frage an Erika Steinbach von Dalia C. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Steinbach,
mit Interesse habe ich Ihre Antwort an Herrn Kaufmann gelesen. Leider kann ich Ihnen als ausgebildete Juristin nicht zustimmen. Zwar stehen Ehe und Familie unter dem Schutz des GG, dies bedeutet aber nur, dass sie nicht benachteiligt werden dürfen gegenüber anderen Lebensformen. Ein Gebot zur aktiven Bevorzugung ist dies nicht.
Nun aber zu meiner Frage: Da sie ja Ihr besonderes Augenmerk der Familie widmen wollen, frage ich mich, ob und wie Sie sich zur finanziellen Förderung von Alleinerziehenden und gleichgeschlechtlichen Paaren mit Kindern einsetzen wollen. Sowohl Alleinerziehende als auch Homosexuelle mit Kindern (von denen es gerade in Frankfurt eine ganze Menge gibt) werden derzeit im Vergleich zur "Durchschnittsfamilie" kaum gefördert.
MfG
Dalia Cochrane
Sehr geehrte Frau Cochrane,
vielen Dank für Ihr Schreiben zur Familienpolitik. CDU und CSU haben in dem gemeinsamen Regierungsprogramm beschlossen, die Erziehungsleistung von Eltern in Sozialversicherungen und Steuerrecht höher zu bewerten. Das umfaßt konkret mehrere Punkte gilt für alle Eltern. Ich empfehle Ihnen die genaue Lektüre unseres Regierungsprogramms. Sie finden es unter www.cdu.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Erika Steinbach